Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes

Es gilt das gesprochene Wort

TOP 3 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes

Dazu sagt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:

Reden Sie in Ihrer Fraktion nicht miteinander?

Das Gastschulabkommen wurde schlecht verhandelt. Es ist nicht fair, nur billig. Die daraus entstehenden Belastungen für die Familien, SchülerInnen und für die Kommunen sind dem Bildungsminister völlig egal. Das wurde schon während der irre langen Verhandlungszeit mehr als deutlich.

Die Unausgewogenheit des Gastschulabkommens rächt sich jetzt mit Macht. Die betroffenen Kommunen müssen seit dem vergangenen Jahr teilweise deutlich höhere Schulkostenbeiträge ans Land zahlen. Sie bekommen aber für die Hamburger SchülerInnen an ihren Schulen keinen Cent.

Die 24 BürgermeisterInnen machen den Fraktionsvorsitzenden in einem Brief klar, dass "die Erstattungsregelung in Paragraph 113 SchulG sich als unzureichend und ungerecht" erweist. Recht haben sie! Es ist nicht einzusehen, dass nach dem neuen Schulgesetz die schleswig-holsteinischen Kommunen Schulkostenbeiträge für ihre SchülerInnen an das Land zahlen, die private und öffentliche Schulen in Hamburg besuchen, sie aber im Gegenzug vom Land Schleswig-Holstein keinen Ausgleich für die Hamburger SchülerInnen an ihren Schulen bekommen. Diese Regelung ist nicht gerecht und nicht nachvollziehbar.

Die fehlenden Einnahmen reißen zum Teil große Löcher in die kommunalen Haushalte. Ein paar Beispiele: Reinbek 20.000 Euro, Norderstedt 43.000 Euro, Wedel 10.000 Euro, Pinneberg 14.000 Euro, Halstenbek 40.000 Euro, Schenefeld 39.000 Euro und Rellingen 15.000 Euro.

Das Gastschulabkommen und die Schulgesetzänderung ohne Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände durchzubringen war ein schwerer Fehler. Das Land darf seinen Haushalt nicht auf Kosten der Kommunen sanieren.

Herr Minister Klug, Sie hatten in der Plenardebatte beim Einbringen unseres Antrags gesagt: "Ohne eine solche Erstattungspflicht gäbe es für die Gemeinden im Hamburger Umland einen erheblichen Anreiz, möglichst viele Schüler an Hamburger Schulen zu entsenden, da sich die Kommunen auf diese Weise erhebliche Aufwendungen für Schulträgerausgaben ersparen könnten, was naturgemäß andere Kommunen in Schleswig-Holstein, die weiter nördlich liegen, nicht können."

Diese Argumentation macht mich fassungslos. Sie zeigt, dass sie keine Ahnung über das Zusammenleben im Süden Schleswig-Holsteins haben. Es sind doch nicht die Kommunen, die ihre SchülerInnen wegschicken. Es sind die Familien und SchülerInnen selbst, die sich die für sie beste Schule aussuchen. Und zur Wahrheit gehört auch, dass das Land enorm spart, weil es für die SchülerInnen in Hamburg keine Lehrerstellen vorhalten muss. Herr Minister Klug, Ihre Argumentation ist scheinheilig.

Wir müssen also für mehr Fairness im Gastschulabkommen sorgen, solange wir noch keine gemeinsame Schulplanung mit Hamburg haben. Das erreichen wir mit unserem Antrag.

Wenn wir die Presse der vergangenen Tage verfolgen, dann unterstützen auch einige CDU-Abgeordnete der Kommunen aus dem Hamburger Rand unseren Gesetzentwurf - gut so, lieber Herr Koch und lieber Herr Wengler!

Aber wie passt Ihr Abstimmungsverhalten im Finanz- und Bildungsausschuss mit Ihren Presseäußerungen zusammen? Warum stimmen Sie im Finanz- und Bildungsausschuss dagegen, sprechen sich in der Presse aber für eine Regelung aus? Reden Sie in Ihrer Fraktion nicht miteinander? Schweben die Facharbeitskreise im luftleeren Raum?

Wenn Sie Ihre Unterstützung ernst meinen, dann besinnen Sie sich eines Besseren und stimmen Sie jetzt unserem Gesetzentwurf zu. Wir haben unseren Antrag jetzt schriftlich ergänzt. Die Gesetzesänderung tritt nun am 01.01.2013 in Kraft. Dies ist für uns ein Kompromiss. Uns wäre es lieber, schon für dieses Jahr einen fairen Ausgleich zu schaffen. Aber immerhin erreichen wir mit unserem Antrag einen fairen Lastenausgleich für unsere Kommunen ab 2013.

Springen Sie über Ihren Schatten, stimmen Sie unserem Antrag zu. Für die Kommunen und für die Familien.

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