Verfassungsänderung - Der Landtag muss Berücksichtigung finden

Es gilt das gesprochene Wort

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Dazu sagt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:

Der Landtag muss Berücksichtigung finden

In einer Zeit, in der politische Entscheidungen sich immer mehr von der direkt gewählten Ebene entfernen, muss diese Ebene in ihren Rechten dringend gestärkt werden. Das gilt für das Europäische Parlament gegenüber der Kommission, dem Bundestag gegenüber den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs, das gilt für den Landtag im Bund-Länder-Streit.

Und weil diese Rechte nicht ausreichen, siehe Schuldenbremse, müssen sie erweitert werden. Diese Debatte berührt unmittelbar jenen greifbaren Verdruss vieler Menschen, dass Wahlen nichts ändern und politische Entscheidungen delegitimiert sind.

In der Sache gibt es weitgehend Einigung. Dieses Thema beschäftigt uns im Landtag auf allen Ebenen seit der Einführung der Schuldenbremse - im Plenum, in den Fraktionen, im Ältestenrat, in öffentlichen und internen Stellungnahmen des Landtagsdirektors. Jedenfalls was den Antrag zu einem Weisungsrecht des Landtags gegenüber der Landesregierung angeht, scheint mir das Haus beschlussfähig. Und wenn es das nicht ist, dann liegt es auch daran, dass leider CDU und FDP die Beschlussfassung nicht wollen und nicht wollten.

Bei Fragen der Subsidiarität wollen wir Veränderungen in den Entscheidungsbefugnissen des Landtages. Wir wollen eine stärkere Bindung der Landesregierung an die Beschlüsse des Landtages in europapolitischen Angelegenheiten. Immer wenn Gesetzgebungszustimmungen der Länder nötig sind, wollen wir wenigstens als Landtag Berücksichtigung finden. Bei Einschnitten in unsere Kompetenzen wollen wir die Regierung auch binden.

Sie befürchteten, dass Ihnen Uneinigkeit oder Widersprüchlichkeit beim Verhalten der Landesregierung zur Last gelegt wird. Ich will deshalb darauf hinweisen, dass erweiterte Rechte auch erweiterte Pflichten bedeuten. Die Beschlussfassung zur Klage gegen die Schuldenbremse wäre anders ausgefallen, wenn die Landesregierung damit hätte rechnen müssen, dass sie sie auch umsetzen muss.

Wir brauchen eine neue Gesetzesstruktur. Die alte ist unzureichend geworden, weil die politischen Entscheidungen sich immer mehr verschoben haben, weg von den Parlamenten. Wir streiten in Wahrheit weder über die Sache noch über die Form der Beratungen, sondern über den Zeitpunkt des Beschlusses.

Sie werfen der Opposition vor, sie würde aus Wahlkampfgründen diese Debatte jetzt führen. Wir könnten entgegnen, eben deshalb wollen Sie sie nicht führen.

Für uns wäre es ein gutes Zeichen, am Ende einer Legislatur, die durch die Einführung der Schuldenbremse und durch die Abweisung der Klage geprägt war, dies zu beschließen. Man hätte zum Abschluss die Konsequenz aus den gesammelten Erfahrungen ziehen können.

Das wäre ein gutes Zeichen - auch weil keiner von uns sicher weiß, wie die nächste Landesregierung aussehen wird und wer sich hier seine Rechte einschränkt. Nach der Wahl wird wieder jede Fraktion überlegen, was es für sie nun konkret bedeutet. Insofern ist jetzt der richtige Moment - schade, dass Sie ihn verstreichen lassen.

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