Teilhaben - Einmischen - Selbst Entscheiden

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Ich finde Ihren Antrag interessant. Er passt in die Diskussionen zur Altersdiskriminierung und zur politischen Beteiligung von jungen Menschen.

Grüne Politik steht für Einmischen, für Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und für eine starke Demokratie. Und dazu passen die bestehenden Altersregelungen für BürgermeisterInnen und LandrätInnen nicht wirklich.

Das Sammelsurium an Regelungen für das passive Wahlalter aller Art verwundert doch sehr und lässt das bestehende Mindestalters von 27 Jahren als sehr willkürlich gegriffen erscheinen. BundespräsidentIn, VerfassungsrichterIn und bayrische MinisterpräsidentIn kann man erst mit 40 werden. BundeskanzlerInnen dürfen hingegen ab 18 Jahren das Geschick des Landes lenken.

Auch auf kommunaler Ebene sind die Regelungen ganz unterschiedlich: In Thüringen ist zuletzt ein Antrag der FDP gescheitert, das Wahlalter von 21 auf 18 zu senken. Anders in Österreich: Dort dürfen junge Menschen BürgermeisterIn oder LandrätIn mit 18 werden.

Und auch nach oben raus gibt es für MinisterInnen oder BundeskanzlerInnen anders als für die kommunalen WahlbeamtInnen keine Altersgrenze; Adenauer war immerhin 73 als er das erste Mal zum Kanzler gewählt wurde.

Ja, BürgermeisterInnen stehen der Verwaltung vor, aber das tut eine BundeskanzlerIn oder eine MinisterIn auch. Natürlich braucht es dafür Personalführungskompetenzen und auch Kommunalerfahrung ist wünschenswert - viele 18-Jährige sind für das Amt zu unerfahren.

Andererseits bringt nicht jeder, der alt genug ist, die erforderliche Kompetenz für ein solches Amt mit. Stichwort: Quereinsteiger. Das musste Kiel zuletzt schmerzlich erfahren. Der Volksmund weiß: Alter schützt vor Torheit nicht.

Wenn sich jemand mit 18 Jahren schon lange politisch engagiert, kann er oder sie genauso gut auf das Amt vorbereitet sein. Frische Ideen gegen Erfahrung - warum muss eins mehr wiegen als das andere? Unsere Grüne Fraktionsvorsitzende im Kieler Rat, Lydia Rudow, macht einen Superjob mit ihren 23 Jahren.

Und vergessen wir nicht zuletzt: Es entscheiden, zumindest bei den BürgermeisterInnen, die Bürgerinnen und Bürger. Wir trauen Ihnen zu, schon die richtige Personalentscheidung zu fällen. Es mag sein, dass man im Regelfall mit 18 oder 21 Jahren zu jung ist und mit 65 oder 67 in der Regel zu alt. Aber in Einzelfällen kann es Menschen geben, die trotz ihres Alters geeignet sind. Unsere Gesellschaft wird älter. Wenn jemand noch fit genug ist, den Job zu machen, und eine Mehrheit im Rat oder von den WählerInnen bekommt, warum nicht?

Gut wäre es, wenn nicht Amtszeit an Amtszeit gereiht würde, wenn neue Leute sich auf Bürgermeisterposten bewerben würden. Zum großen Teil mangelt es aber an BewerberInnen. Da müssen wir in der politischen Bildung noch viel besser werden. Und uns überlegen, wie kommunalpolitisches Engagement attraktiver gemacht werden kann. Dazu müssen wir als hauptamtliche PolitikerInnen genauso einen Beitrag leisten wir die kommunalpolitische Ebene. Nicht verbales Hauen und Stechen, sondern sachorientierte Debatten kommen an.

Wir Grüne stehen für eine stärkere Jugendbeteiligung - das kann bei der Kommunalpolitik nicht nur für das aktive, sondern auch für das passive Wahlrecht gelten. Das Führen einer Verwaltung ist ein anspruchsvoller Job - keine Frage. Daher werden wir uns im Ausschuss ausführlich mit den Pro- und Contra-Argumenten auseinandersetzen.

Ein wichtiger Punkt dabei wird sein, ob und wie die Regelung der Pensionsansprüche mit einem späteren Beginn und Ende der Amtszeit in Einklang gebracht werden könnten. Ich denke, ob jemand geeignet ist oder nicht, kann am besten vor Ort in den Kommunen entschieden werden.

Wir brauchen Menschen vor Ort, die sich einmischen wollen und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen - ­ junge und alte. Das wollen wir als Grüne unterstützen!

 

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