Noch besser retten - bergen - löschen - schützen

Meine Damen und Herren!
Retten – Löschen – Bergen – Schützen: Das sind die vielfältigen Tätigkeitsfelder der Feuerwehren. Das Brandschutzgesetz schafft für ihre Arbeit die gesetzliche Grundlage und wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf den aktuellen Stand gebracht. Demografischer Wandel, hohe Flexibilität am Arbeitsplatz, zum Teil lange Fahrtzeiten zur Arbeit, geändertes Freizeitverhalten, längere Fitness im Alter und vieles mehr: Die gesellschaftliche Entwicklung geht auch an den Feuerwehren nicht vorbei.

Deshalb schlägt die Landesregierung an vielen Stellen des Gesetzes Veränderungen vor. So wird es selbstverständlich, bis zum Alter von 67 Jahren in der aktiven Wehr bleiben zu können, ohne dies gesondert beantragen zu müssen. Auch bis 67 als Wehrführerin oder Wehrführer tätig zu sein, ist kein Problem mehr. Dem Jugendschutz wird Rechnung getragen, indem klargestellt wird, dass der Einsatzdienst erst ab 18 Jahren geleistet werden darf.

Im Gesetz wird verankert, dass der Bereich der kostenfreien Unterstützung einer Nachbarfeuerwehr auf den gesamten Amtsbereich ausgedehnt wird. Die Ämter sind zum Teil größer geworden und der Bedarf für Hilfe untereinander ist gestiegen, unter anderem weil weniger Menschen an ihrem Wohnort arbeiten und deshalb weniger Feuerwehrkameradinnen und -kameraden tagsüber für einen Einsatz verfügbar sind.

Die Feuerwehren brauchen weiterhin genügend Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Auch wir Grüne sehen die Notwendigkeit, mehr Menschen für ein Engagement bei dieser wichtigen ehrenamtlichen Aufgabe zu gewinnen.

Wir haben gestern mit dem Haushalt beschlossen, dass der Landesfeuerwehrverband einen deutlich höheren Anteil an den Glückspieleinnahmen bekommen soll. Die Mittel sollen vorwiegend zur Mitgliederwerbung verwendet werden. Dies ist ein Zeichen des Landtages, dass wir der Feuerwehr einen hohen Stellenwert beimessen. Ich bin mir sicher, dass der Landesfeuerwehrverband die Verwendung der Mittel genauso intensiv mit seinen Kreis- und Ortsverbänden diskutiert, wie die Veränderungen im Brandschutzgesetz.

Frühe Mitgliederwerbung ist ein wichtiges Thema. 85 Prozent der aktiven Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren im Land waren vorher in der Jugendfeuerwehr. Deshalb ist es gut, dass im aktuellen Gesetz die Einrichtung von Kinderfeuerwehrabteilungen ermöglicht wird. Kinderfeuerwehren, in denen Kinder ab 6 Jahren Mitglied werden können, werden ermöglicht, nicht verordnet. So können die Wehren vor Ort selbst entscheiden, ob dies für sie sinnvoll ist.

Außerdem können Verwaltungsabteilungen eingerichtet werden. Dort können sich Menschen engagieren, die den Dienst in der aktiven Feuerwehr nicht leisten können, die Feuerwehren aber unterstützen wollen. So können zum Beispiel Menschen mit Handicap im Backoffice ihre Fähigkeiten einsetzen.

Ein weiterer, für die Praxis wichtiger Punkt ist die weitere Kostenfreiheit von Einsätzen bei Alarm durch Rauchmelder. Es war in der Diskussion, dass bei gehäuften Alarmen die Einsätze kostenpflichtig werden sollten. Es ist richtig, hier keine Kostenbeteiligung einzuführen, weil wir jede Chance nutzen müssen, Menschenleben zu retten – auch wenn es manchmal zu Fehlalarmen kommt.

Der Gesetzentwurf ist in einem langen Abstimmungsprozess zwischen Innenministerium und allen Gliederungen des Landesfeuerwehrverbandes entstanden. Es gibt dafür von den Feuerwehren einhellige Zustimmung. Es war also ein deutlich besserer Prozess als bei dem Antrag zu den Kameradschaftskassen. Der Antrag zu diesem Thema wird jetzt in der Feuerwehrfamilie diskutiert und im nächsten Jahr erneut eingebracht werden. Er ist nur verschoben, nicht aufgehoben. Denn rechtssichere Verankerung der Kameradschaftskassen bleibt ein wichtiges Vorhaben.

Die Feuerwehren sind und bleiben ein zentrales Element unserer Daseinsvorsorge, das wir nicht hoch genug wertschätzen können. Auch von dieser Stelle einen herzlichen Dank an alle Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in unserem Land für ihr Engagement.

Ich freue mich, dass wir das Brandschutzgesetz mit breiter Zustimmung verabschieden werden.

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