Wir müssen die Meinung der betroffenen Menschen hören

Rede im Landtag zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung (27. März 2019)

Dazu sagt die Abgeordnete der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg*innen, liebe Gäste auf der Tribüne,

Menschen mit Behinderungen haben dieselben Rechte wie alle anderen auch. Inklusion ist unser Leitbild für das Zusammenleben in der Gesellschaft. Teilhabe und Mitbestimmung sind wichtig für das gesellschaftliche und politische Leben. Menschen sollen sich und ihre Interessen selber vertreten können. Wer dazu auf Unterstützung angewiesen ist, muss diese erhalten. Das sind die grünen Grundregeln für die Politik mit und für Menschen mit Behinderungen.

Beauftragte sind ein Instrument, um dieses Empowerment umzusetzen. Und es ist ein gutes Instrument. Wir sehen es an Uli Hase und seinem Team. Sie machen einen sehr guten Job! Die Arbeit des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen hat sich bewährt und ist nicht nur in Schleswig-Holstein unverzichtbar. Landesweit gibt es zurzeit ca. 50 kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen. Nahezu alle Kreise und kreisfreien Städte haben einen oder eine Behindertenbeauftragte bestellt. Nur sehr wenige in den Gemeinden.

Die geltenden gesetzlichen Regelungen in der Kreis- und Gemeindeordnung sehen Behindertenbeauftrage als freiwilliges Instrument vor. Woher kommt es, dass Kreise und kreisfreie Städte diese „kann-Regelung“ umsetzen und es ganz offenbar einen Bedarf gibt. Zum Teil sind diese Positionen sogar hauptamtlich besetzt. Was deutlich über die Vorgaben der Kreisordnung hinausgeht. Allein dies spricht dafür, dass Behindertenbeauftragte auf dieser Ebene wichtig sind. Ich freue mich darauf in der Anhörung zum Gesetzentwurf weitere Details zuhören.

Auf der Ebene der Gemeinden, der kreisangehörigen Städte sieht es ganz anders aus. Keine 40 von 1100 nutzen diese Chance. Das ist sehr überschaubar. Wieso ist es so? Auch hierzu möchte ich Argumente und Erfahrungen aus der Praxis hören, bevor ich mir eine Meinung bilde. Wir Grüne finden den Vorstoß des SSW erst mal gut. Wir interpretieren ihn als Rückenwind auf dem Weg zur Inklusion.

Klar ist aber auch, dass dieses Gesetz Konnexität nach sich ziehen würde. Das allein ist kein Argument es abzulehnen. Aber wir sollten besonders sorgfältig, Nutzen und Kosten abwägen. Und vor allem müssen wir die Meinung der betroffenen Menschen dazu hören! Der SSW macht eine Rechnung auf: 500 Euro im Monat pro ehrenamtlicher Stelle. Bei 1.100 Gemeinden sind das 550.000 Euro im Monat und 6,6 Millionen Euro im Jahr. Hinzu kämen die Kosten für die Beauftragten auf der Kreisebene. Das wären insgesamt fast sieben Millionen Euro im Jahr Konnexitäts-Ausgleich vom Land an die Kommunen.

Das sind keine Peanuts. Ich bin nicht der Auffassung, dass Inklusion am Geld scheitern darf. Aber wir sollten schon darauf gucken, was hilfreich, sinnvoll und effektiv ist. Und was die betroffenen Menschen wollen. Es gibt z.B. Inklusionskonferenzen und -Konzepte, die bereits in den Kreisen und kreisfreien Städten an den Start gehen. Dieser Prozess hat Auswirkungen bis in die kreisangehörigen Gemeinden hinein. In der Anhörung werden wir hören, wie die Situation in den Kommunen ist und welche Bedarfe gesehen werden. Wir freuen uns auf die vertiefende Beratung im Innen – und Rechtsausschuss und auf die Einschätzungen der Expert*innen – in eigener Sache. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! ***

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