Keine staats- oder verwaltungsrechtlichen Hindernisse für eine verstärkte Kooperation

Enquetekommission Norddeutsche Kooperation:

Keine staats- oder verwaltungsrechtlichen Hindernisse für eine verstärkte Kooperation

Zur heutigen Sitzung der Enquetekommission norddeutsche Kooperation sagt die Landtagsabgeordnete und Mitglied in der Enquete für Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:

Die Anhörung von Rechtsexperten zu Verwaltungskooperationen und parlamentarischen Kontrollrechten hat ein klares Ergebnis gebracht. Die Grüne Initiative zu einer verstärkten norddeutschen Kooperation hat heute Rückenwind bekommen, unser Antrag auf Einsetzung der Enquete war richtig. Es gibt weder staats- noch verwaltungsrechtliche Hindernisse für eine Länderkooperation bis hin zur Fusion.

Deutlich wurde, dass die Ausübung von parlamentarischen Kontrollrechten in den Händen der Abgeordneten selbst liegt. Es ist ihre - also unsere - Entscheidung, diese abzugeben, sie nicht zu nutzen oder sie aktiv einzufordern. "Einheitliche Lebenswirklichkeit muss einheitlich organisiert werden" brachte Prof. Schmidt-Jortzig vom Juristischen Seminar der Universität Kiel seine Stellungnahme auf den Punkt. Das können wir Grüne unterschreiben. Auch unsere Forderung nach einer Verbesserung der Bürgerbeteiligung fand Unterstützung. Wir sind mit den Ergebnissen dieser Sitzung vollauf zufrieden.

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