Gesetzentwurf für die Bibliotheken in S-H (BiblG) und zur Änderung des Landespressegesetzes

Bibliotheken sind ein Pfund, mit dem wir wuchern müssen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

"Bibliotheken fördern die Kompetenz sich selbstständig den Zugang zu Informationen in allen medialen Formen zu beschaffen. [...] Die deutschen Bibliotheken - und zwar alle, von der hochspezialisierten Forschungsbibliothek bis zur kleinen Stadtteilbibliothek - sind ein unverzichtbares Fundament in unserer Wissens- und Informationsgesellschaft. Die öffentlichen Bibliotheken sind weder ein Luxus, auf den wir verzichten könnten, noch eine Last, die wir aus der Vergangenheit mitschleppen: sie sind ein Pfund, mit dem wir wuchern müssen."

Ich denke dieses Zitat vom ehemaligen Bundespräsidenten Horst Köhler können die meisten in diesem Haus unterschreiben.

Und dennoch befinden wir uns in der Situation, dass Mittel für Bibliotheken reduziert werden, teilweise sogar über Schließungen von Büchereien nachgedacht wird. Die finanzielle Situation der Kommunen ist miserabel, dazu hatten wir gerade gestern eine ausführliche Aussprache. Den Kommunen, wie auch Kreisen und Land fehlt das Geld für eine ausreichende Finanzierung. Dabei fällt es den Kommunen nicht leicht, die Zuschüsse zurück zu schrauben, sind sie sich doch der Bedeutung von Büchereien als wichtigem Teil der Kultur- und Bildungsinfrastruktur bewusst. Wir Grüne sehen den Stellenwert übrigens genau so.

Bei der zukünftigen Ausgestaltung des Bibliothekswesens ist es uns wichtig zu klären, wie wir die Verankerung der Bibliotheken im Bildungsbereich stärken können, zu klären, wie die Verbindung von Schule und Bibliotheken gelingen kann.

In Tornesch beispielsweise ist die Stadtbücherei an die Schule angebaut, die SchülerInnen können während der Unterrichtsstunden zum Recherchieren dorthin gehen oder Bücher ausleihen und werden so an die selbstverständliche Nutzung der Bibliothek heran geführt. Außerdem übernimmt die Bücherei die Verwaltung der Schulbücher. Ich finde diese Kooperation sehr gelungen.

Wir müssen überlegen, ob und wie dies übertragbar ist und wie solche Kooperation unterstützt und entwickelt werden können. Eine weitere Frage, die zu klären sein wird, ist die des Pflichtbeitritts aller Kommunen zum Büchereiverein, wie es der Gesetzesentwurf ja vorschlägt. Auf den ersten Blick finde ich den Ansatz gelungen, er wäre ein Baustein auf dem Weg, die Kommunen geschlossen an die Beteiligung von Infrastrukturkosten der größeren Gemeinden und Städte heranzuführen. Der Unterhalt von Einrichtungen, die von allen genutzt werden können, muss auch auf viele Schultern verteilt werden. Aber ist das umsetzbar? Greift da nicht das Konnexitätsprinzip?

Und wie gehen wir mit den nicht-staatlichen Büchereien um? Nehmen wir sie mit auf? Wie sieht die Zukunft der Fahrbüchereien aus? Sind sie in Zeiten von großer Medienvielfalt und Internet noch zeitgemäß und in diesem Umfang nötig? Müssen auch sie weiterentwickelt werden?

Gut, und soweit ich es erkenne, unstrittig ist der Passus zur Ablieferungspflicht von elektronischen Medien. Dort besteht Handlungsbedarf.

Für uns wird im weiteren Verlauf der Beratungen auch zu klären sein, ob und wie ein Bibliotheksgesetz helfen kann, die öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken finanziell besser auszustatten und ihren Bestand zu sichern und das mit Blick auf die klammen Haushalte der Träger. Auch über die Möglichkeit verstärkter Kooperationen müssen wir in diesem Zusammenhang diskutieren.

Unserer Ansicht nach hilft ein Bibliotheksgesetz allein nicht, dies zu tun. Es ist unbedingt notwendig, dass wir die Träger der Büchereien in die finanzielle Lage versetzen, ihre Aufgaben auch wahrnehmen zu können. Sonst entsteht eine Situation wie beim Archivgesetz, wo die Kommunen und Kreise zwar gesetzlich verpflichtet sind, ein Archiv zu haben, aber mehr als 30 Prozent der Kommunen gar keins unterhält.

Abschließend eine allgemeine Bemerkung zum Gesetzentwurf. Ich finde ihn handwerklich sehr gut gemacht. Er hat ausführliche einführende Vorbemerkungen und eine sehr gute ausführliche Begründung zum Schluss. Dort wurden viele meiner Frage, die ich beim Lesen des Gesetzentwurfes hatte, beantwortet. Sie erleichterte das Verständnis und unsere Recherchearbeit.

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