Das Archivwesen in Schleswig-Holstein

Ein Drittel der Kommunen ist ohne Archivlösung

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt man bei Google das Wort 'Archiv' ein, so erscheinen mehr als 77 Millionen Einträge zu diesem Stichwort.

Kein Wunder, ist die Archivlandschaft doch vielfältig. Es gibt unter anderem Archive bei Verbänden, Institutionen, Vereinen, Parteien, Kirchen, Industrie- und Handelskammern, Privatpersonen und Familien und bei Zeitungsverlagen - und es gibt die Archive der öffentlichen Hand. Archive bewahren Belege und Zeugnisse der Geschichte und sind so ein wichtiger Teil unseres gemeinsamen Gedächtnisses. In Teilen sind diese Archive staatlich und sichern die schriftliche Überlieferung eines Landes, so auch bei uns in Schleswig-Holstein.

In der Antwort auf die Große Anfrage des SSW zum schleswig-holsteinischen Archivwesen geht die Landesregierung zu großen Teilen auf diese staatlichen Archive ein.

Vom Landesarchiv bis zu den kommunalen Archiven soll jede Ebene unseres Landes archivwürdige Unterlagen allein oder mit anderen gemeinsam verwahren. So ist es im Landesarchivgesetz geregelt.

So weit die Theorie. In ihrer Antwort stellt die Landesregierung aber dar, dass es um die Archivierung in weiten Teilen nicht gut bestellt ist. Dort ist auf der einen Seite das Landesarchiv, das, wir haben es in den vorangegangenen Beiträgen gehört, vielfältige Aufgaben übernimmt. Positiv ist anzumerken, dass dem Landesarchiv ab dem Jahr 2012 wieder Mittel für die Ausbildung von ArchivarInnen zur Verfügung gestellt werden, um einen Personalengpass zu vermeiden.

Etwa ein Drittel der Kommunen jedoch, ist ohne Archivlösung. Und das, obwohl das Archivgesetz die Möglichkeit der Kooperationen lässt, es muss also nicht jede Kommune oder jedes Amt sein eigenes Archiv einrichten. Trotzdem vermeiden die Kommunen die Ausgaben und archivieren zum Teil auf Sparflamme. Wenn die Landesregierung in ihrer Antwort schreibt: "Das Landesarchiv gibt der Landesregierung keine Möglichkeit, die Archivierungspflicht durchzusetzen." Dann mag das in der Kann-Bestimmung des §15 des Landesarchivgesetzes begründet sein.

Dennoch sehen wir die Landesregierung in der Pflicht die Durchsetzung des Gesetzes zu unterstützen. Die kommunalen Archive wären ein exzellentes Beispiel dafür, wie man eine kommunale Verwaltungsstruktur effektiver gestalten kann, wie man Doppelungen zwischen Städten und Kreisen aufheben und die Gemeinden in größere Strukturen organisieren kann. Sie schreiben: "Dies gibt Anlass zur Überprüfung des Aufgabenkanons und der Aufgabenerledigung bei gleichzeitiger Wahrung der zentralen staatlichen Interessen am Archivwesen."

Liebe Landesregierung, dann tun Sie dies! In ihrem Brief an die Fraktionen vom Juli 2010 bietet der Verband der Schleswig-Holsteinischen Archivarinnen und Archivare an, bei der Umsetzung des Archivgesetzes und der Erarbeitung neuer Lösungsansätze mitzuwirken. Und dies wohl wissend, dass die staatlichen Kassen nicht gut gefüllt sind. MitstreiterInnen haben Sie also. Wir sind gespannt, ob Sie diese Aufgabe auf Ihre Agenda nehmen.

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