Lebenslanges Lernen verbessert soziale Teilhabe und gesellschaftliche Integration

TOP 12 - Große Anfrage SSW: die schleswig-holsteinische Erwachsenen- und Weiterbildung

Dazu sagt die Sprecherin für Aus- und Weiterbildung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau

Lebenslanges Lernen verbessert soziale Teilhabe und gesellschaftliche Integration

Wissen wird heute in immer kürzerer Zeit geschaffen, gleichzeitig steigt die Verbreitungsgeschwindigkeit. Wissen verdoppelt sich heute innerhalb weniger Jahre. Alle vier Minuten gibt es heute eine neue medizinische Erkenntnis, alle drei Minuten wird ein neuer physikalischer Zusammenhang gefunden, jede Minute eine neue chemische Formel. Gleichzeitig steigt die Verfügbarkeit von Informationen rasant an. Brauchte man 1997 noch 30 Tage für eine bestimmte Datenmenge, so kann sie heute in einer Sekunde global übertragen werden.

Diese Informationsflut hat zur Konsequenz, dass wir uns, zumindest im beruflichen Bereich ständig fortbilden müssen. Aber auch im allgemeinen und politischen Bereich ist Weiterbildung wichtig, denn sie trägt dazu bei, dass der Einzelne in der sich ständig ändernden Welt zu kritischem und verantwortlichem Handeln befähigt wird. Lebenslanges Lernen verbessert soziale Teilhabe und gesellschaftliche Integration.

Die Antwort auf die Große Anfrage des SSW zur Fort- und Weiterbildung gibt einen umfassenden Überblick über die Ausgestaltung dieses Bereiches in Schleswig-Holstein. Vielen Dank an die beteiligten Ministerien für die ausführliche Darstellung. Ich möchte hier nur vier Punkte herausgreifen.

Erstaunlich ist die sehr niedrige Zahl derer, die Veranstaltungen unter Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung nutzen, die also Bildungsurlaub nehmen. Es waren im Jahr 2009 nur 0,7 Prozent der Anspruchsberechtigten. Über Gründe und Konsequenzen aus dieser niedrigen Zahl werden wir im Ausschuss sprechen müssen.

Die Aussagen über die Teilnehmerschaft von Weiterbildung zeigen, dass es im Bildungsbereich Handlungsbedarf gibt. In der Großen Anfrage heißt es: "Unterrepräsentiert sind vor allem die über 50-Jährigen, Personen mit niedriger (beruflicher und schulischer) Qualifikation, Arbeiter, Frauen, Nichterwerbstätige und Personen aus ländlichen Gebieten [...] Daraus lässt sich die - nicht neue - Interpretation ableiten, dass unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen durch Weiterbildung nicht kompensiert, sondern fortgesetzt werden."

Hier wird uns wieder einmal klar gemacht, dass wir unbedingt früh in die Bildung der Kinder investieren müssen, damit sie die Chance bekommen ihre Bildungsbiographien positiv zu gestalten.

Bei der Vernetzung der Weiterbildungsinstitutionen scheint das Land auf einem guten Weg zu sein. Vor allem die zwölf Weiterbildungsverbünde, in denen sich die regionalen weiterbildungsrelevanten Institutionen zusammengeschlossen haben, befördern die Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Altersstufen, sowohl bei der allgemeinen als auch der beruflichen Weiterbildung. Dort sind vielfach sowohl die beruflichen Schulen als auch die Volkshochschulen und andere mit Weiterbildung befasste Institutionen vertreten. Sie informieren und beraten Einzelpersonen und Firmen und stellen Transparenz über die Angebote in der Region her.

Der Bericht geht auch ein auf kommunale Bildungslandschaften. Sie sind vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein Projekt, das vor Ort durch Vernetzung dafür sorgen kann, dass Weiterbildungsangebote, vor allem in der Fläche erhalten werden können. Ein erfolgreiches Projekt ist in diesem Bereich die Kooperation einzelner Volkshochschulen mit Markttreffs. In den Bereichen Schule, Hochschule, duales System und Weiterbildung steht die Zusammenarbeit jedoch erst am Anfang und muss intensiviert werden.

Im Bildungsausschuss werden wir diesen Bericht und den SPD Antrag vom Juni letzten Jahres für ein Weiterbildungsgesetz gemeinsam beraten. Dort werden wir uns unter anderem mit folgenden Fragen beschäftigen müssen: Wie soll unsere Weiterbildungslandschaft aussehen? Wo setzen wir Schwerpunkte? Sind Vernetzung und Transparenz ausreichend oder müssen sie intensiviert werden? Wie bringt sich das Land ein? Und schließlich: Brauchen wir ein Weiterbildungsgesetz oder reichen die Regelungen im Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz aus?

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