Zu viele offene Fragen beim Weiterbildungsgesetz

TOP 4 - Novellierung Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz

Es gilt das gesprochene Wort

Dazu sagt Sprecherin für Aus- und Weiterbildung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:

Zu viele offene Fragen beim Weiterbildungsgesetz

Wenn die Landesregierung den Titel "Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz" in "Weiterbildungsgesetz" ändert, dann hat sie, zumindest verbal, eine Vereinfachung erreicht. Der neue Titel suggeriert auch eine Ausweitung der Weiterbildung auf die allgemeine, kulturelle und politische Weiterbildung. Aber hält der Gesetzentwurf, was er verspricht?

Schaut man sich das Gesetz an, so fällt auf, dass die Novellierung viel Altes enthält. Viele Paragrafen bleiben unverändert, in anderen gibt es nur redaktionelle Änderungen: Inhalte werden verschoben oder alte Begriffe durch neue ersetzt. Es gibt keine Freistellung mehr, sondern eine Bildungsfreistellung. Auch der Bildungsurlaub wird durch Bildungsfreistellung ersetzt. Kein großer Wurf!

Und was ist wirklich neu? Insgesamt beschäftigt sich das alte wie das neue Gesetz vor allem mit Regelungen zum Bildungsurlaub, neu: Bildungsfreistellung. Zwar wird in den ersten Paragrafen auch allgemeine, politische und berufliche Weiterbildung definiert. Im Gesetz fehlen aber die Rahmenbedingungen des Landes für deren Umsetzung.

Zwar werden in Paragraf 15 die Volkshochschulen und Bildungsstätten als feste Bestandteile der Weiterbildungsinfrastruktur benannt. Auch die Aufnahme der regionalen Bildungszentren in den Verbund der Weiterbildungsanbieter in Paragraf 23 begrüßen wir. Aber es bleiben zentrale Fragen unbeantwortet.

Vor allem fehlt es an einer Aussage dazu, wie die Weiterbildungslandschaft in Schleswig-Holstein in Zeiten von demografischem Wandel und knappen Kassen aussehen soll. Wo setzt die Landesregierung ihre Schwerpunkte? Aber auch: Wie lässt sich die Weiterbildungsbeteiligung erhöhen? Wie erreichen wir, dass ein größerer Anteil an Anspruchsberechtigten Bildungsfreistellung beantragt? Im Jahr 2009 waren es nur 0,7 Prozent. Wie erreichen wir, dass mehr Ältere, mehr Personen mit niedriger Qualifikation, ArbeiterInnen, Frauen, Nichterwerbstätige und Personen aus ländlichen Gebieten an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen?

Wie reagieren wir auf diese Herausforderungen? Muss jede Volkshochschule eigenständig bleiben oder sind auch sie gemeinsam stärker? Brauchen wir Kooperationen von verschiedenen Anbietern der Weiterbildung, um Angebote auch in der Fläche aufrecht zu erhalten? Wie können kommunale Bildungslandschaften mit Vernetzungen von Volkshochschulen, Musikschulen, Heimatvereinen, Jugendarbeit und anderen, auch im ländlichen Raum, dazu beitragen besser und effizienter zu arbeiten als allein?

 

Wie können die Bildungsstätten gestärkt werden?

Sie haben schon einen Kostendeckungsgrad von zum Teil mehr als 80 Prozent, sind also gut geführt und gut ausgelastet. Wäre auch dort die verstärkte Kooperation und Vernetzung mit anderen Einrichtungen ein zukunftweisender Weg? Welche Chancen gibt es, die Auslastung weiter zu erhöhen? Könnten zum Beispiel Fort- und Weiterbildungen der Ministerien und der Landtagsverwaltung vermehrt in den Bildungsstätten stattfinden? So würden die dafür entstehenden Kosten indirekt zumindest zum Teil den Haushalt entlasten.

Dann bleibt im Gesetz ungeklärt, wer welchen Anteil an der Finanzierung der Weiterbildungseinrichtungen trägt. Auch in dem Bereich gibt es ungelöste Probleme. Wie kommen wir zu einer Regelung für die Einbindung von Umlandkommunen in die Finanzierung einer Volkshochschule oder einer Musikschule? Wie verhindern wir, dass das Netz von Weiterbildung in Zeiten leerer Kassen bei Kreisen und Kommunen kaputt gespart wird? Auf welche Finanzierungstöpfe können wir zugreifen? Wie können die Aktivregionen eingebunden werden?

Wie nutzen wir die Chance in der kommenden EU-Förderperiode verstärkt Bildung aus den Strukturfonds mit zu finanzieren? Voraussetzung für ein erfolgreiches Einwerben der Mittel und eine effiziente Verwendung ist aber auch bei der Landesregierung eine Vernetzung untereinander. Wir brauchen kein Abschotten der Häuser voneinander, sondern ein Ministerien-übergreifendes Konzept für die Mittelverwendung.

Wir sehen: Es gibt zu viele offene Fragen, auf die die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf keine Antworten gibt. So wie es heute vorliegt, hat das Weiterbildungsgesetz seinen Namen also noch nicht verdient. Lassen Sie uns in der Anhörungsphase versuchen, ein wirklich zukunftsfähiges Weiterbildungsgesetz für die allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Weiterbildung daraus zu machen.

zurück

mehr Wald für Schleswig-Holstein

Parlamentarische Initiativen

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>