Aktuelle Stunde zur Bildungsfinanzierung und zum Kooperationsverbot.

Aktuelle Stunde zur Bildungsfinanzierung und zum Kooperationsverbot.
Dazu sagt die Sprecherin für die  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:

Die Kultusministerkonferenz muss liefern, sonst ist sie überflüssig.

Frau Franzen, unser gemeinsamer Beschluss aus 2010 bezog sich mitnichten nur auf den Wissenschaftsbereich, so wie Sie es gestern Abend in der FördeRunde gesagt haben. Mit unserem Beschluss bitten wir die Landesregierung "eine Bundesratsinitiative zu starten, um das Kooperationsverbot in der Bildungspolitik aufzuheben." Es war ein vielleicht aus Ihrer Sicht ehrenwerter Versuch, das 13-monatige Nicht-Agieren der Landesregierung zu entschuldigen. Aber so funktioniert es nicht. Die Landesregierung muss liefern.
Auch Ties Rabe, Hamburger Schulsenator und im Moment Vorsitzender der Kultusministerkonferenz, hat sich die Aufhebung des Kooperationsverbotes als wichtiges Projekt vorgenommen. Wir hoffen, dass die parteiübergreifende Initiative im Bundesrat und in der Kultusministerkonferenz zum Erfolg führt.
Wenn das Kooperationsverbot aufgehoben wird, erfordert dies zwingend Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Wer darf was in welcher Höhe finanzieren und wer legt die Spielregeln fest? Wir sollten mutig sein und mit der Aufhebung des Kooperationsverbotes die Chance nutzen die Kleinstaaterei im Bildungswesen zu beseitigen.
Der Bildungsföderalismus ist im Moment für die Menschen ein Problem, denn sie sehen ihn als großes Mobilitätshemmnis. Nur wenn wir den Dschungel von bundesweit fast 90 unterschiedlichen Schulformen lichten und gleiche Rahmenbedingungen entwickeln, kann der Bildungsföderalismus gerettet werden.
Bis zu 90 Prozent wollen ihn im Moment abschaffen. Unsere Position ist es, SchülerInnen, Studierende und ihre Familien in den Mittelpunkt zu stellen. Sie wollen hohe Qualität an den Schulen und Unis sowie Mobilität. Das müssen wir gewährleisten.
Wir wollen bundesweit geltende Regelungen in folgenden Punkten: Ausbildung der Lehrkräfte, Angleichung der Schulstrukturen, gegenseitige Anerkennung von erreichten Abschlüssen und Möglichkeit der Fortsetzung einer begonnenen Ausbildung in einem anderen Bundesland, vergleichbare Evaluationsverfahren und Qualitäts- und Leistungsstandards sowie Implementierung der Bildungsstandards.
Das Beispiel der Bildungsstandards zeigt, dass längst nicht alles, was von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen wurde, auch in allen Bundesländern und an den Schulen tatsächlich umgesetzt wurde. Da bleibt den Ländern noch viel Spielraum, um ihr eigenes Süppchen zu kochen. Beschlüsse müssen tatsächlich umgesetzt werden. Sonst können wir die KMK einstampfen.
Die berufliche Bildung zeigt, wie es gehen kann. In vielen, vor allem dualen Ausbildungsberufen gelten bundesweit gleiche Regelungen. Dies ist ein hervorragendes Beispiel für das, was wir brauchen: einen bundesweit gleichen Rahmen und die individuelle Umsetzung vor Ort. Das hat die KMK für die allgemeinbildenden Schulen nicht geschafft. Sie bringt Reformen nur in Trippelschritten voran.
Unterschiedliche Positionen, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder und das Einstimmigkeitsprinzip hemmen enorm. Deshalb hatten wir in unserem Antrag den Bildungsrat vorgeschlagen. Er ist für uns ein neutrales Gremium, das diese bundesweiten Regelungen gemeinsam erarbeiten könnte. Sogar Frau Schavan unterstützt diese Idee. Herr Klug, Sie sollten sich anschließen.
Wir müssen unser System verändern. Nicht die Menschen müssen sich unserem kleinstaaterischen Bildungssystem anpassen, sondern das Bildungssystem muss sich den aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir brauchen ein deutsches Bildungssystem, das Qualität und Mobilität gewährleistet.
Bildungsminister sind nicht dazu da, um sich selbst zu verwirklichen, sondern um bundesweit gleiche Bildungschancen zu gewährleisten. Wenn die Bildungsminister dieser Aufgabe nicht gerecht werden, dann stellen wir auch den Bildungsföderalismus insgesamt in Frage. Die KMK muss liefern, sonst ist sie überflüssig.



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