Mitbestimmungsgesetz

Es gilt das gesprochene Wort

TOP 2 - Mitbestimmungsgesetz

Dazu sagt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:

Auch in Schleswig-Holstein gibt es Arbeitnehmerinteressen, die es zu vertreten gilt

In der Sache will der Gesetzentwurf der Linken etwas ganz Richtiges: Mehr Mitbestimmung auch bei öffentlichen Arbeitgebern und eine stärkere Ausdifferenzierung bei der Bemessungsregelung für die Stärke der Personalräte. Damit sollen kleine Verwaltungseinheiten eine starke Personalvertretung erhalten. Auch die Erhöhung der Stufenvertretungsmitglieder um jeweils zwei und die Einführung einer zusätzlichen Stufe ist ein moderater Vorschlag, der noch hinter den Betriebsverfassungen zurückbleibt. Auch das Bundespersonalvertretungsgesetz ließe eine stärkere Besetzung zu.

Als Beispiel möchte ich die Stadt Kiel anführen: Nach den Regeln des Bundespersonalvertretungsgesetzes wäre der Personalrat 19 Mitglieder stark, nach dem Betriebsverfassungsgesetz sogar 27 Mitglieder stark. Jetzt umfasst er neun Mitglieder, nach dem Vorschlag der Linken wären es 13 Mitglieder.

Wieso soll Schleswig-Holsteins Verwaltung eine reduzierte Personalvertretung haben? Auch hier gibt es Arbeitnehmerinteressen, die es zu vertreten gilt. Und ich bin überzeugt davon, dass eine selbstbewusste und starke Vertretung sich positiv auf das Arbeitsklima und die Motivation der MitarbeiterInnen auswirkt.

Was haben Sie denn dagegen, dass sich eine Personalversammlung einmal im halben Jahr statt einmal im Jahr trifft? Das fördert den Dialog und stärkt demokratische Partizipation. Beides sind wichtige Faktoren für eine engagierte, moderne und motivierte Verwaltung.

Auch in Punkto Fortbildung geht der Antrag der Linken in die richtige Richtung: Die Möglichkeit zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen muss so gestaltet werden, dass die PersonalrätInnen für ihre komplexen Aufgaben professionell gerüstet sind. Dafür braucht es umfassende juristische Kenntnisse, die sich nicht mit ein paar Kurzvorträgen erlernen lassen. Das müssten eigentlich gerade Sie, Frau Brand-Hückstädt und Herr Kubicki, als Juristen wissen. Wie viele Tage erforderlich sind, hätten wir gerne in einer Anhörung klären lassen, aber dazu sind wir ja nicht gekommen.

Auch die geforderte moderate Erhöhung zur Freistellung für politische Bildungsveranstaltungen ist ein guter Ansatz. Die Verwaltung ist Teil einer vielfältigen und komplexen Gesellschaft, die verschiedenste Anforderungen an die Verwaltung richtet. Da ist es gut und richtig, wenn die Mitglieder des Personalrats quasi als MultiplikatorInnen in die Verwaltung wirken wollen.

Wir sollten es auch im öffentlichen Dienst begrüßen und fördern, wenn jemand über den eigenen Tellerrand hinausschauen will. Insbesondere, wo die Weiterbildungsquoten doch überall so zu wünschen übrig lassen, dass wir uns an anderer Stelle Gedanken machen, wie wir die Weiterbildung fördern können. Das widerspricht sich doch! Aber auch dazu konnten wir ohne Stellungnahmen im Ausschuss keine vernünftige Beratung führen.

Im Ausschuss haben die Regierungsfraktionen nämlich deutlich gemacht, was sie von Mitbestimmung halten: Nicht sehr viel. Noch nicht einmal einer schriftlichen Anhörung haben sie zugestimmt. Diese hätte Verbänden und Betroffenen wenigstens die Möglichkeit gegeben, Gehör für ihre Anliegen zu erhalten. Auch meine Fraktion stimmt nicht in allen Punkten mit dem Antrag überein, aber umso mehr hätten wir uns eine Anhörung und Auseinandersetzung in der Sache im Ausschuss gewünscht.

Die Verwaltung hat bei den rigiden Sparvorgaben und Umstrukturierungsprozessen in den letzten Jahren und in Zukunft viel auszuhalten. Wir hätten es zulassen sollen, dass sie ihre Anliegen hier im Ausschuss vortragen. Wir brauchen eine starke Mitbestimmung in der Verwaltung. Da der Antrag in die richtige Richtung geht, werden wir ihm zustimmen.

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