Über die Zulage müssen die Kommunen entscheiden

Die Rede wurde zu Protokoll gegeben!
TOP 19 ­ Ausweitung des Regelungsbereiches der Erschwerniszulagenverordnung auf Berufsfeuerwehrbeamtinnen und -beamte
Dazu sagt die feuerwehrpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ines Strehlau 18.06.2014

Liebe CDU und FDP, sie richten Ihren Antrag eigentlich an den Falschen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit ihrem Antrag wollen FDP und CDU erreichen, dass die Erschwerniszulagenverordnung auch für Berufsfeuerwehren gilt. Dem können wir im Prinzip zustimmen. Denn die Feuerwehren, sowohl die freiwilligen als auch die Berufsfeuerwehren, leisten einen unverzichtbaren und hoch anzuerkennenden Dienst für unser Gemeinwohl.

Aber wir müssen uns die Situation im Detail ansehen.

Eine Erschwerniszulage soll besondere Belastungen von Beamtinnen und Beamten finanziell ausgleichen, die nicht durch die Grundbezüge abgedeckt werden. Dazu zählt hauptsächlich der Dienst zu ungünstigen Zeiten wie an Wochenenden und der Schichtdienst. Außerdem gibt es eine Erschwerniszulage für Tauchertätigkeit, für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen und anderes.

Als Erschwerniszulage erhalten Beamtinnen und Beamte von der Polizei, von der Fischereiaufsicht und aus dem Justizvollzug an Sonn- und Feiertagen gut drei Euro pro Stunde extra, an Samstagnachmittagen einen Euro fünfundzwanzig und nachts 2,50 Euro. Diese Nachtzulage ist der finanzielle Knackpunkt, wenn es um die Ausweitung auf Berufsfeuerwehren geht.

Für Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr gibt es im Besoldungsgesetz bereits eine extra Feuerwehrzulage, die nach einer Dienstzeit von einem Jahr 90 Euro und ab zwei Jahren 150 Euro pro Monat beträgt. Damit sollen der Nachtdienst und der Aufwand für Verzehr abgegolten werden. Die Erschwerniszulage würde somit den Nachtdienst gewissermaßen doppelt entschädigen.

Allerdings, und darauf zielt offenbar der Antrag der CDU, besteht diese Doppelung bereits für die Polizeibeamtinnen und - beamte, denn auch sie erhalten eine monatliche Zulage in ähnlicher Höhe wie die Feuerwehr.

Damit wird der Belastung durch die unregelmäßigen Dienste und Dienst zu ungünstigen Zeiten Rechnung getragen. Das Land sorgt als Arbeitgeber somit für eine angemessene Bezahlung seiner Polizeibeamtinnen und -beamten.

Denn auch sie leisten, genau wie die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr, einen unverzichtbaren und hoch anzuerkennenden Dienst für uns alle. Warum sind dann die Feuerwehren nicht in die neue Erschwerniszulagenverordnung aufgenommen worden?

Die Feuerwehr wurde Anfang dieses Jahres nicht in die neue Regelung zu den Erschwerniszulagen einbezogen, weil für sie die Kommunen zuständig sind. Genauer: Die vier kreisfreien Städte, denn nur sie haben Berufsfeuerwehren.

Sie richten also, liebe CDU und FDP, Ihren Antrag eigentlich an den Falschen.

Bei der Erschwerniszulage, sind die Kommunen am Zug. Und sie haben im Anhörungsverfahren der Landesregierung zur Erschwerniszulagenverordnung klar gesagt, dass sie eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr ablehnen. Sie haben Konnexitätsbedenken angemeldet.

Nach ersten Schätzungen des Städteverbands würden für eine Erschwerniszulage für die Berufsfeuerwehr Kosten in Höhe von einer halben Millionen Euro entstehen. Wir wissen nicht, wie verlässlich diese Angabe ist, aber wir können an fünf Fingern abzählen, dass die Kommunen auf einem Kostenausgleich durch das Land bestehen würden, wenn wir als Landtag eine solche Regelung beschließen würden.

Liebe CDU und FDP,
es ist ein netter Versuch, gerade vor dem heutigen parlamentarischen Abend des Landesfeuerwehrverbandes das Fehlen der Erschwerniszulage für die Berufsfeuerwehren dem Land in die Schuhe schieben zu wollen. Aber Sie wenden sich an den Falschen. Trotzdem werden wir ihren Antrag in den Finanzausschuss überweisen. Dort können wir mit den Kommunen ins Gespräch kommen. Vielleicht gelingt es ja, sie von der Notwendigkeit der Übernahme der Kosten für die Erschwerniszulage zu überzeugen und eine Regelung zu finden.

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