Ziel muss ein in sich stimmiges System sein

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,


das Hauptanliegen des Gesetzentwurfes der Piraten ist, dass Landesministerinnen und -minister nicht mit 62, sondern mit 67 Jahren ihre Pension beziehen können. Nicht nur für ArbeitnehmerInnen, sondern auch für BeamtInnen ist die Rente mit 67 Jahren bereits Realität.

Der Gesetzentwurf betrifft zwar einen sehr überschaubaren Personenkreis. Dennoch ist es legitim, die Regelung für MinisterInnen, die derzeit mit 62 Jahren schon Ruhegehalt beziehen können, auf den Prüfstand zu stellen.Eine mögliche Kostenersparnis und die Nachvollziehbarkeit der Regelung unterstützen das Anliegen einer einheitlichen Regelung der Altersgrenzen.


Es ist unsere Aufgabe als Politik, gesellschaftliche Veränderungen im Blick zu behalten und im Bedarfsfall angemessen anzugleichen. Und einige Bundesländer, und auch der Bund, haben bereits Anpassungen in ihren Ministergesetzen vorgenommen.

Aber: Wir brauchen auch künftig gut ausgebildete und kompetente Menschen für unsere Ministerposten. Damit das Ministeramt attraktiv bleibt, bedarf es weiterhin auch einer guten Absicherung. Eine angemessene Bezahlung und ein angemessenes Ruhegehalt der MinisterInnen dient, wie in allen Ämtern, nicht zuletzt auch dem Korruptionsschutz.


Vor allem aber stehen wir zu unseren MinisterInnen und finden, dass ihre gute Arbeit auch gut bezahlt werden muss. Das Ministeramt ist mit besonderen Anforderungen, Belastungen und sehr viel Verantwortung verbunden.


Wenn wir in das bestehende Versorgungssystem eingreifen, müssen wir alle wesentlichen Belange sorgfältig gegeneinander abwägen. Das Altersversorgungssystem ist komplex. Es sind viele Faktoren zu berücksichtigen und noch viele Fragen zum Piratenvorschlag zu klären: Die MinisterInnen haben vor ihrem Amt in anderen Berufen gearbeitet und Renten- oder Pensionsansprüche erworben.

Die  Piraten wollen, dass ruhegehaltsfähige Zeiten, die im Beamtenverhältnis vor dem Ministeramt erworben wurden, nicht mehr angerechnet werden. Zu klären ist, was dann mit diesen Zeiten passieren soll? Stehen Beamte danach schlechter da? Schaffen wir nicht eine Ungleichbehandlung mit den Menschen, die sich Rentenansprüche außerhalb des öffentlichen Dienstes erarbeitet haben?

Wir haben außerdem die Absich,t Karenzzeiten nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt bis zur Aufnahme einer neuen einzuführen, die bestimmte Tätigkeiten in vorher als MinisterIn bearbeiteten Bereichen einem Genehmigungsvorbehalt unterwerfen. Das ist meines Erachtens auch beim Ruhegehalt in die Abwägung mit einzubringen.

Wir werden im Ausschuss auch prüfen, ob die geplanten altersabhängigen Übergangsregelungen eine unangemessene Benachteiligung bedeuten. Der Vertrauensschutz der MinisterInnen in die bisherigen Regelungen kann nicht aus gefühlten Gerechtigkeitserwägungen mit einem Handstrich vom Tisch gewischt werden. Wenn sich Bedingungen für ein übernommenes Amt im Nachhinein ändern, kann auch das ungerecht sein und muss sorgfältig abgewogen werden.

Denn anders als unser erster Bundeskanzler Konrad Adenauer, der bei seinem Amtsantritt bereits 73 Jahre alt war und erst im Alter von 87 Jahren vorzeitig zurücktrat – aus politischen und wohlgemerkt nicht etwa aus gesundheitlichen Gründen – sollen Mitglieder der Landesregierung auf einen deutlich früheren Einstieg in den verdienten Ruhestand mit der entsprechenden Versorgung Anspruch haben.

Zu überlegen ist auch, ob es die Möglichkeit geben soll, zu einem früheren Zeitpunkt mit Abschlägen in den Ruhestand zu gehen. Diese Möglichkeit gibt es zum Beispiel in Hamburg und Bayern.

Der Ansatz, die bisherigen Regelaltersgrenzen für MinisterInnen zu überdenken, ist okay. In welcher Ausgestaltung tatsächlich Änderungsbedarf besteht, werden wir im Innen- und Rechtsausschuss im Detail prüfen und beurteilen.

Ziel muss ein in sich stimmiges System sein, das sämtliche Besonderheiten der Alimentation unserer MinisterInnen berücksichtigt. Wir werden eine umfassende und ergebnisoffene Beratung durchführen und dabei die Besonderheiten des Ministeramtes berücksichtigen.

Wir stimmen daher der Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss zu und freuen uns auf die Beratung. Vielen Dank.

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