Die Kommunalwirtschaft wird gestärkt

Herr Präsident, meine Damen und Herren,
die Bereitstellung von Infrastruktur für leitungsgebundene Energieträger in den Kommunen ist, ebenso wie der Breitbandausbau, ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Dafür stehen vor allem unsere Stadt- und Gemeindewerke. Kommunale Unternehmen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und nehmen auch in gemeindlichen Haushalten einen wichtigen Platz ein. Und sie sind wichtig für die Umsetzung der Energiewende und brauchen, um im Wettbewerb bestehen zu können, erweiterte Betätigungsmöglichkeiten.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärkt die Koalition die kommunale Wirtschaft und setzt gleichzeitig eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um.

Was sind für die zentralen Punkte? Die Hürden für das gemeindliche Wirtschaften werden vereinfacht. So ist eine kommunalaufsichtliche Genehmigung erst bei einer Betätigung im Ausland notwendig. Eine Regelung, die bereits bis März 2012 galt, dann aber von CDU und FDP geändert
wurde. Dabei hat das Gesetz auch die grenzüberschreitende Betätigung z. B nach Dänemark im
Blick. Sie kann von der Kommunalaufsicht im Regelfall genehmigt werden.

Für kleinere Gemeinden wird es Verbesserungen geben. Auf eigenem und angrenzendem Gemeindegebiet ist die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde in erneuerbare Energien in Zukunft zulässig, auch wenn sie keine eigenen Gemeindewerke hat. Das ist eine sinnvolle Änderung. Kommunen können so einen Beitrag zur Energiewende leisten und gleichzeitig von erneuerbaren Energien profitieren.

Die Beteiligungs- und Kontrollrechte der Gemeindevertretungen werden im Gesetzentwurf gestärkt. Seit März 2012 galt, dass BürgermeisterInnen und LandrätInnen die Gemeinde in Gesellschafterversammlungen vertreten sollen. In Zukunft können auch wieder VertreterInnen vom Hauptausschuss oder der Gemeindevertretung bestimmt werden. Dies ist eine Änderung, die von vielen KommunalvertreterInnen gefordert wurde. Die neue Regelung stärkt die demokratische Kontrolle und die kommunale Selbstverwaltung. Wir Grüne finden das gut und richtig.

Für alle Gesellschaften, an denen eine Gemeinde Anteile hat, wird im Gesetzentwurf verankert, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern voran gebracht werden muss. Unter anderem durch das Ziel von Entgeltgleichheit und einer paritätischen Gremienbesetzung. Geschlechtergerechtigkeit ist leider immer noch nicht vollständig umgesetzt. Deshalb ist es richtig, dass dieser Passus explizit ins Gesetz aufgenommen worden ist.

Der Gesetzentwurf ist einem intensiven Dialogprozess mit kommunalen Landesverbänden, kommunalen Unternehmensverbänden und den Interessenvertretungen der Wirtschaft und des Handwerks erarbeitet worden. Es waren also alle Beteiligten im Boot. Eine gute Entscheidung, denn so konnte eine Markpartnervereinbarung zwischen Energiewirtschaft und Handwerk geschlossen werden.

Das lokale Handwerk wird zum Beispiel im Bereich Bau und Wartung beteiligt. Die Subsidiaritätsprüfung – der Check, ob andere als die Energieunternehmen es besser und billiger machen könnten – kann dadurch entfallen.

Der Gesetzentwurf mit noch vielen weiteren Punkten sorgt dafür, dass die Wertschöpfung durch Energieversorgung und Breitbandausbau in den Kommunen bleiben kann. Er erhöht die demokratische Kontrolle durch die Kommunalvertretungen. Gleichzeitig erleichtert er die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Die Kommunalwirtschaft wird gestärkt.

Wie bei Gesetzesvorhaben üblich, haben trotzdem bereits einzelne Beteiligte Änderungsbedarf angemeldet. Auch die Wissenschaft hat begonnen, sich mit dem Gesetzentwurf zu beschäftigen. Sie stellt zum Beispiel die Frage, ob die im Gesetz verankerte Vermutung, dass die kommunale Energiewirtschaft per se einem öffentlichen Zweck dient, ausreicht oder, ob nicht eine weitergehende Verpflichtung auf Gemeinwohlleistungen im Unternehmenszweck zum Beispiel Klimaschutz, Energieeffizienz und Energieeinsparung, sinnvoll ist.

Das sind spannende Punkte, die wir in der Anhörung sicher erörtern werden.

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