Attraktiv – demografiesicher – modern

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen!
der Fachkräftemangel macht auch vor dem öffentlichen Dienst nicht halt. Bis 2020 gehen mehr als 8.600 Personen in den Ruhestand, etwa die gleiche Zahl bis zum Jahr 2026. Diese Zahlen liegen deutlich über dem mit dem Bund vereinbarten Stellenabbaupfad. Gleichzeitig stehen wir vor der großen Herausforderung, Flüchtlinge in unser Land zu integrieren und ihnen Bildungs- und Qualifizierungsangebote zu machen. Dafür benötigen wir Personal beim Land und in den Kommunen. Es besteht also Handlungsbedarf.

Deshalb wollen wir als Land unsere Arbeitsplätze noch attraktiver gestalten. Wir wollen mehr junge Menschen für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst gewinnen. Gleichzeitig brauchen wir die Kompetenz und das Wissen der älteren Beschäftigten und wollen auch für sie Angebote schaffen, länger im Dienst zu bleiben. Der vorliegende Gesetzentwurf macht dazu viele gute Vorschläge, von denen ich hier nur einige herausgreifen kann.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie allgemein und in besonderen persönlichen Lebenslagen wird gesteigert. Es wird eine Familienpflegezeit eingeführt. Der Teilzeitumfang wird von mindestens 30 auf 25 Prozent gesenkt und während der Elternzeit flexibilisiert. Die Möglichkeit für ein Arbeitszeitkonto wird ausgebaut. Das sind gute Angebote, die den planbaren und auch den plötzlich auftauchenden privaten und beruflichen Herausforderungen der Beschäftigten Rechnung tragen.
Mit dem Angebot „63plus" wird die Zeitspanne über die Altersgrenze hinaus in den Blick genommen und ein Altersteilzeitmodell geschaffen, mit dem Ziel, dass Beschäftigte länger im aktiven Dienst mit verringerter Stundenzahl bleiben.

Eine richtige Initiative, denn zwischen 1995 und 2013 trat nur etwas mehr als ein Drittel der BeamtInnen in Schleswig-Holstein mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. 41 Prozent wurden auf eigenen Antrag vorzeitig in den Ruhestand versetzt, 24 Prozent wegen Dienstunfähigkeit pensioniert. Eine Voraussetzung zur Teilnahme an „63plus" ist eine Beurteilung, die dem Beschäftigten bescheinigt, die Anforderungen deutlich zu übertreffen. So ist gewährleistet, dass keine Überforderung durch eine längere Erwerbstätigkeit entsteht. Das ist sowohl im Sinne des Arbeitgebers als auch der BeamtInnen.

Eine dienstliche Beurteilung über das 55. Lebensjahr hinaus wird ebenfalls neu im Gesetz aufgenommen. Zur Qualifizierung für ein Beförderungsamt für Führungskräfte sind in Zukunft Fortbildungsmaßnahmen verpflichtend. Auch diese Änderungen unterstützen wir Grüne ausdrücklich. Um eine gute Arbeit zu leisten und Führungsaufgaben nicht zur Belastung werden zu lassen, sind Fortbildungen und eine professionelle Personalführung unerlässlich.

Die Einbeziehung der Freiwilligendienste in das Benachteiligungsverbot und die Möglichkeit, hierfür Sonderurlaub zu beantragen, sind sehr gute Signale. Mit dem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr und auch mit dem Bundesfreiwilligendienst kann man sich für das Allgemeinwahl engagieren. Sie geben jungen Menschen die Chance, sich zum Beispiel nach der Schule in einem neuen Umfeld auszuprobieren, Selbstbewusstsein zu entwickeln und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu reifen. Auch im fortgeschrittenen Alter schafft der Blick über den Tellerrand neue Perspektiven.

Es gibt weitere Punkte, wie Sonderzuschläge für bestimmte Regionen, Verbesserung des Zusatzurlaubs für Nachtdienste und einige mehr, die das Paket abrunden. Wir werden sie intensiv im Ausschuss beraten.

„Attraktiv – demografiesicher – modern: Der öffentliche Dienst ist an den zukünftigen Anforderungen auszurichten und dementsprechend zu gestalten.... Gute und faire Beschäftigungsbedingungen besitzen positive Strahlkraft hinsichtlich der Berufsentscheidung von Nachwuchskräften." So steht es im Gesetzentwurf der Landesregierung. Die angekündigten Maßnahmen sind gute Instrumente, um dieses Ziel zu erreichen.

zurück

mehr Wald für Schleswig-Holstein

Parlamentarische Initiativen

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>