Die Kommunen können die Hundesteuer schon gut selbst regeln

TOP 4 – Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (23.1.2010)

Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:

Sehr geehrte Damen und Herren, die AfD kommt mal wieder mit einem Gesetzentwurf, der einen Eingriff in die Finanzhoheit der Kommunen bedeutet. 2018 hatte sie beantragt, das Erheben einer Jagdsteuer zu verbieten. Jetzt kommt sie mit dem Verbot für Kommunen, die Hundesteuer auch für Jagdgebrauchshunde erheben zu dürfen. Wie ist die Sachlage?

Kommunen können örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben. So steht es im Kommunalabgabengesetz. Dazu gehört auch die Hundesteuer. Sie beträgt bei uns meist zwischen 60 und 120 Euro pro Jahr. Sie macht also einen geringen Teil der Kosten für einen Hund aus. Die Kommunen können entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und in welcher Höhe. Und sie können auch entscheiden, ob sie die Steuer auch für Jagdgebrauchshunde der Hobbyjäger erheben.

Einige Kommunen erheben eine Hundesteuer, andere verzichten ganz auf eine Hundesteuer, wieder andere verzichten auf eine Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde oder ermäßigen sie für Jagdgebrauchshunde. Die Ermäßigungen gelten dann auch oft für andere Hunde mit speziellen Aufgaben. Beispielsweise solche, die abgelegene Wohngebäude bewachen oder für einen Wachdienst arbeiten. Auch für Rettungshunde gibt es zum Teil Ermäßigungen.

Hunde von Förstern und Berufsjäger*innen sind steuerbefreit. Dies gilt auch für Assistenzhunde wie Blindenhunde. Von Jäger*innen wird für eine Steuerminderung oder -befreiung mit dem Argument ge-worben, sie würden mit ihren Hunden öffentliche Interessen wahrnehmen, weil sie zum Beispiel durch Unfälle verletzte Tiere aufspüren. Dies tun sie aber nur in einem Teil ihrer Zeit, in der sie ihrem Jagdhobby nachgehen.

In vielen Hundesatzungen der Gemeinden wird der öffentliche Einsatz der Jäger*innen durch geringere oder keine Jagdgebrauchshundesteuer auch gewürdigt. Es ist also ein buntes Bild in unserer kommunalen Landschaft. Wir Grüne sehen keinen Grund, die Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde zu verbieten und damit in die Finanzautonomie der Kommunen einzugreifen. Wir würden ihnen dann per Gesetz die Möglichkeit zu Steuereinnahmen verbieten.

Außerdem würde Konnexität greifen. Die Kommunen können die Hundesteuer schon gut selbst regeln, ohne dass das Land ihnen dazwischen funkt. ***

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