Jugendberufsagenturen sind ein Erfolgsmodell

Sehr geehrte Damen und Herren,
Jugendberufsagenturen sind ein Erfolgsmodell. Ich freue mich, dass ich diese Idee in der Küstenkoalition in der letzten Wahlperiode voranbringen konnte mit Unterstützung unserer damaligen Koalitionspartner SPD und SSW und auch der CDU.

Unter anderem hatten wir uns als Bildungsausschuss eine Jugendberufsagentur, kurz JBA, in Hamburg angesehen und das war überzeugend. Kein*e Jugendliche*r geht auf dem Weg von der Schule in den Beruf verloren. Sie haben in der Jugendberufsagentur eine Stelle, an der sie beraten werden - ob zu einem Ausbildungsplatz, finanzieller Unterstützung, einer eigenen Wohnung oder einem Kitaplatz für das Kind. Es ist kein aufwändiges Ämterhopping mehr nötig.

Diese Unterstützung hilft den Jugendlichen, direkt nach der Schule einen Ausbildungsplatz zu finden und einen guten Start in den Beruf vorzubereiten. Das ist gut gegen den Fachkräftemangel, vor allem aber gut für die Jugendlichen, die mit einer Ausbildung den Weg in die finanzielle Unabhängigkeit und zu einer positiven Berufslaufbahn einschlagen können.

Der Bericht des Wirtschaftsministeriums zeigt, dass sich die JBA im Land immer mehr etablieren. Vielen Dank, Herr Minister Bucholz, für den Bericht, und auch an Ihr Haus und an die Kreise und Jugendberufsagenturen, die Beiträge zum Bericht zugeliefert haben. Inzwischen gib es sie in zehn von 15 Kreisen und kreisfreien Städten mit insgesamt 20 Standorten. In Flensburg steht sie kurz vor der Eröffnung, in den Kreisen Steinburg und Rendsburg-Eckernförde gibt es Überlegungen, eine JBA einzurichten.

Nur in Ostholstein und Stormarn sieht man die Notwendigkeit nicht. Es sind merkwürdigerweise oft diese beiden Kreise, die anders handeln als die anderen. Kooperationen beim Übergang von Schule in den Beruf gab es in den Kreisen und kreisfreien Städten schon vorher. Die JBA sind also nicht aus dem Nichts entstanden. Im regionalen Übergangsmanagement waren die Akteur*innen auch schon im Austausch. Der Unterschied ist aber, dass bei den JBA die Zusammenarbeit über Rechtskreise hinweg an einem Ort verpflichtend läuft. Die Jugendhilfe der Kreise und kreisfreien Städte, die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und je nachdem auch die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und andere Institutionen arbeiten an einem Ort zusammen. Sie betreuen einen Jugendlichen in allen Bereichen, die für ihn oder sie beim Übergang in den Beruf wichtig sind. So arbeiten alle JBA beispielsweise mit den Schuldnerberatungen zusammen.

Diese rechtskreisübergreifende Arbeitsweise war für viele neu, und es hat auch an manchen Stellen geruckelt. In der JBA sollen die Akteur*innen auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Idealerweise gibt es eine umschichtige Leitung. Das gelang nicht immer sofort. Auch die Auswahl des Standortes lief nicht immer konfliktfrei. Soll die JBA in den Räumen der Agentur für Arbeit sein oder lieber am RBZ oder der beruflichen Schule, wo die Jugendlichen sowieso alle sind?

In der Evaluation aus dem Jahr 2019, die im Januar 2021 noch einmal überarbeitet wurde, wird deutlich, dass organisatorisch und qualitativ noch Verbesserungspotenzial vorhanden ist. So gibt es noch nicht in allen JBA eine Kooperation mit den Gymnasien. Das wäre aber wichtig, denn auch viele Abiturient*innen kennen ihre Stärken nicht und sind unsicher, welchen beruflichen Weg sie gehen wollen. Für einige ist eine berufliche Ausbildung vielleicht der bessere Weg als ein Studium.

Die JBA sind in den Kreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich aufgestellt. Deshalb fehlen Daten, um den Erfolg zu messen. Wir wissen nicht, wie viele Beratungen die einzelnen JBA machen. Wie viele Kund*innen schaffen es direkt in eine Ausbildung? Wie wichtig sind Fallkonferenzen und wie müssen sie zusammengesetzt sein?

Im Bericht ist angekündigt, dass es ein landesweites Monitoringsystem geben soll. Das ist ein richtiger Schritt. Ende 2021 soll das Konzept dazu abgeschlossen werden. Wir werden den Bericht in den Bildungsausschuss überweisen. Dort können wir sicher vom Wirtschaftsministerium Näheres zum aktuellen Stand bekommen. Auch mit der Evaluation sollten wir uns dort befassen.

Fazit: Die Jugendberufsagenturen etablieren sich immer mehr in Schleswig-Holstein. Rechtkreisübergreifende Arbeit ist Neuland und braucht Zeit und einen festen Rahmen, um gut umgesetzt zu werden. Das betrifft auch Aushandlungen über die Finanzierung von Personal, beispielsweise für die Koordinator*innen oder die Menschen am Empfang. Es darf für die Mitarbeiter*innen keine zusätzliche Belastung sein, an der JBA zu arbeiten.
Es ist deshalb gut, dass das Land eine Anschubfinanzierung zur Einrichtung und zusätzliche Mittel aus IMPULS 2030 zur Modernisierung einer JBA gibt. Die Jugendberufsagenturen leben neue Formen der Kooperation. Sie überwinden rechtliche Grenzen und stellen die Jugendlichen ins Zentrum. Das ist ein Modell auch für andere Übergänge. Von der Kita in die Grundschule und von der allgemeinbildenden in die berufliche Schule. Auch hier müssen wir Grenzen der Institutionen und Rechtskreise überwinden, um positive Bildungsverläufe zu unterstützen. Dies werden wir in der kommenden Wahlperiode angehen müssen. Der Spirit der Jugendberufsagenturen kann da eine Blaupause sein. ***



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