Die Behauptung, mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalrechts würden Zwangsehen von Gemeinden kommen, ist falsch!

Mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften greifen wir ein ganzes Bündel von Verbesserungsvorschlägen auf. Sie stammen zum Teil noch aus dem Koalitionsvertrag. So ermöglichen wir jetzt im Bereich des Volksabstimmungsgesetzes zum Beispiel die Unterschriftensammlung auch in der Öffentlichkeit, also auch im Rahmen von Straßensammlungen.
Es sind in dieser Wahlperiode aber auch verschiedene Gesetzesvorschläge von den Piraten und der FDP eingebracht worden, die wir jetzt umsetzen wollen. Dies betrifft zum Beispiel die Forderung der FDP auf Übertragung des Wahlalters 16 auch auf die Volksabstimmung, aber auch den Wunsch des Behindertenbeauftragten und der Piraten, den Wahlrechtsausschluss bei Menschen, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen, zu beseitigen. Auch die Idee, dokumentenechte Schreibstifte in den Wahlkabinen vorzuhalten, haben wir aufgegriffen.

In Zukunft können Menschen bereits sechs Wochen nach einem Umzug wählen und gewählt werden. Damit harmonisieren wir das Landtagswahlrecht mit dem Kommunalwahlrecht und kommen insgesamt den Anforderungen einer immer mobiler werdenden Gesellschaft nach. Dies alles sind nur einige Beispiele dafür, dass wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf auf breiter parlamentarischer Basis einen wirklichen Mehrgewinn für die Demokratie in ihrem Kernbereich schaffen wollen, nämlich bei der Wahl, verstanden als Schöpfungsakt der repräsentativen Volksvertretungen.

Unser Antrag zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften enthält mehrere Bausteine. So dürfen in Zukunft auch stellvertretende bürgerliche Mitglieder an nichtöffentlichen Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen, für die sie gewählt wurden - auch wenn sie in der Sitzung nicht vertreten müssen. Eine Forderung von vielen KommunalvertreterInnen, die wir nun umsetzen. Es ist nicht sinnvoll, ein stellvertretendes bürgerliches Mitglied bei einer Sitzung vom nichtöffentlichen Teil auszuschließen, wenn es vielleicht in der nächsten Sitzung die Stellvertretung übernehmen muss.

Um inhaltlich auf dem Laufenden zu sein, ist es wichtig, sowohl in den Ausschüssen als auch in den Fraktionssitzungen an den Beratungen teilnehmen zu dürfen. Diese Regelung gewährleistet auch weiterhin die Vertraulichkeit, denn auch bürgerliche Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Mit der Einwohnergewichtung in den Amtsausschüssen stellen wir die Balance zwischen kleinen und größeren Orten her. Bei der Größe der Amtsausschüsse muss gewährleistet sein, dass auch die politischen Mehrheiten in den Gemeindevertretungen abgebildet werden. Wir werden gründlich die Anhörung auswerten, um zu sehen, ob dort noch Änderungsbedarf in unserem Gesetzentwurf besteht.

Und dann ändern wir noch den Paragrafen 1 der Amtsordnung. Bevor man sich aufregt, sollte man das Gesetz genau lesen und vielleicht noch einen Blick in die jüngere Vergangenheit werfen.
Beim genauen Lesen würde auffallen, dass wir nur eine zweite Handlungsoption für das Innenministerium in den Fällen schaffen, wo es Veränderungen bei Ämtern gibt. Eine Neuordnung kann notwendig sein, wenn das verbleibende Amt zu klein wird für eine eigene Verwaltung.
Die Ämterlandschaft in Schleswig-Holstein ist in Bewegung. Meist einigt man sich gütlich, wer die Verwaltung übernimmt und das Innenministerium ist nicht gefordert. Wenn nicht, kann das Innenministerium schon jetzt anordnen, aber nur für größere amtsangehörige Gemeinden.
In Paragraf 1 der Amtsordnung heißt es aktuell: „Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten kann anordnen, dass ein Amt auf eigene Beschäftigte und Verwaltungseinrichtungen verzichtet und die Verwaltung einer größeren amtsangehörigen Gemeinde in Anspruch nimmt, wenn dies einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung dient; das Amt und die amtsangehörigen Gemeinden sind zu hören."

Wir ermöglichen dem Innenministerium mit unseren Änderungen lediglich, eine zweite Variante, nämlich eine Verwaltungsgemeinschaft zwischen einem Amt und einer amtsfreien Gemeinde anzuordnen. Bis jetzt musste die amtsfreie Kommune zwangseingeamtet werden, bevor sie die Verwaltung übernehmen konnte. Keine wirklich gute Lösung.

Wenn man nun noch einen Blick in die jüngere Vergangenheit wirft, wird klar, dass wir nichts Neues produziert haben. Unser Antrag ist in diesem Punkt eine Kopie des Gesetzentwurfes des damaligen Innenministers Schlie aus der letzten Wahlperiode.

Liebe CDU, Sie können uns Plagiat vorwerfen, aber inhaltlich „Skandal" zu schreien ist scheinheilig und wenig glaubwürdig. Die Behauptung, mit unserem Gesetzentwurf würden Zwangsehen von Gemeinden kommen, ist falsch.

Wenn wir Grüne neue Ideen für veränderte Verwaltungsstrukturen haben, diskutieren wir sie offen und ausführlich. Klammheimlich und ohne Diskussion mit den Beteiligten läuft da nichts!
Dass Veränderungsbedarf besteht, ist vielen Gemeinden klar, egal welcher Partei die BürgermeisterInnen oder GemeindevertreterInnen angehören. Demografischer Wandel und immer komplexer werdende Aufgaben erfordern größere Einheiten. Hinter vorgehaltener Hand sagen dies auch die Kommunen. Dieser Veränderung müssen wir uns stellen. Das werden wir Grüne auch tun. Aber nicht mit diesem Gesetzentwurf.

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