Die Kommunen in Schleswig-Holstein sind in Bewegung

Seit dem Jahr 2000 gab es in Schleswig-Holstein 15 freiwillige Fusionen, 21 Gemeinden beziehungsweise ehemals kleine Ämter lassen sich von Städten, größeren Gemeinden oder Ämtern mitverwalten. Das ist der Anlass für Ines Strehlau, Sprecherin für Kommunales der grünen Landtagsfraktion, und Bernd Voß, der für das Thema Ländlicher Raum in der Fraktion zuständig ist, weitere Informationen über mögliche politische Veränderungen zu sammeln. Jüngst besuchten die beiden Abgeordneten das Nachbarland Niedersachsen, wo 1972 große Einheits- und Samtgemeinden von oben verordnet worden waren.

Ziel war die Gemeinde Jork, deren Verwaltung von Gerd Hubert geführt wird. Der Bürgermeister beschrieb als Vorteil, dass die Einheitsgemeinde größeren Gestaltungsspielraum habe, weil alle Einnahmen in einen gemeinsamen Topf fließen. „Die Verwaltungsarbeit ist in einer Einheitsgemeinde sehr viel effektiver und schlanker. Die kommunalen Aufgaben, zum Beispiel Kindergärte, können zielgerechter und schneller bearbeitet werden“, sagt Gerd Hubert. Außerdem gebe es im Vergleich zur Samtgemeinde eine direkt gewählte Ebene weniger, sodass sich für die Gemeinderatsarbeit weniger BürgerInnen finden müssen.

Am Gespräch in Jork nahm auch der Bürgermeister der Samtgemeinde Harsefeld, Rainer Schlichtmann, teil. Die Samtgemeinde bildet die Verwaltungsgemeinschaft der Mitgliedsgemeinden, die allesamt noch eigene Gemeinderäte einschließlich ehrenamtlicher BürgermeisterInnen haben. Dieses System ist ähnlich der schleswig-holsteinischen Ämter aufgebaut. Allerdings werden die BürgermeisterInnen einer niedersächsischen Samtgemeinde direkt gewählt, der Amtsdirektor beziehungsweise Amtsvorsteher in Schleswig-Holstein ist hingegen nur auf die Mehrheiten in der Politik angewiesen.

Die Samtgemeinde übernimmt verschiedene Aufgaben von ihren Mitgliedsgemeinden, die in Schleswig-Holstein noch zum Aufgabenbereich jeder Gemeinde zählen. Die wichtigste Entscheidungsgewalt liegt bei der grundlegenden Bauleitplanung, also dem sogenannten Flächennutzungsplan.

Dazu sagt Ines Strehlau: „Diese übergreifende Planung ist aus unserer Sicht ein Vorteil. Bei diesem Thema gehen die Interessen über kleinräumige Gemeindegrenzen hinaus.“ Der Abgeordnete Bernd Voß sagt: „ Dieser Herausforderung müssen wir uns endlich auch in der Kommunalverfassung stellen.“

Beide Bürgermeister beschrieben das gemeindliche Leben so, dass sich sowohl in der Einheits- als auch in der Samtgemeinde die BürgerInnen engagieren und ihre Interessen in das öffentliche Leben einbringen. In den Einheitsgemeinden gibt es auch noch die Möglichkeit, sogenannte Ortsbeiräte einzurichten, die mit eigenem Finanzspielraum zum Beispiel das Vereinsleben oder die Jugend- beziehungsweise Seniorenarbeit fördern können. Von dieser Möglichkeit wird in Jork allerdings keinen Gebrauch gemacht.

Bernd Voß, Experte für den Ländlichen Raum in der grünen Landtagsfraktion: „Die Informationen waren interessant. Wir werden innerhalb der Grünen in Schleswig-Holstein über das Thema kommunale Struktur intensiv weiter diskutieren. Dabei müssen wir selbstverständlich den gesellschaftlichen Wandel berücksichtigen. Das sind sowohl die immer älter werdende Bevölkerung als auch die Aufnahme und der Zuzug von vielen Flüchtlingen auf dem Land. Das stellt das Leben in den Gemeinden vor neuen Herausforderungen. Dabei wissen wir insbesondere die auch in unseren kleinen Gemeinwesen verbreitete Kultur des Willkommens und der Integration zu schätzen.“

Ines Strehlau ergänzt: „Viele, vor allem kleine Gemeinden übertragen ihre Aufgaben wie zum Beispiel Kita und die Schulverwaltung auf das Amt oder andere Träger. Weitere der gut 1000 Gemeinden in Schleswig-Holstein denken über Fusionen nach, weil die gemeindlichen Aufgaben sich in größeren Verwaltungen kostengünstiger erledigen lassen, die Schulden höher und junge Leute im Gemeinderat rar werden. In vielen Zweckverbänden, werden wichtige Entscheidungen über die Daseinsfürsorge getroffen. Dies zeigt, dass Kooperation gewollt und notwendig ist. Sowohl in Zweckverbände als auch in Amtsausschüsse werden die Mitglieder aus den Gemeinden entsandt. Die politischen Mehrheitsverhältnisse in den einzelnen Kommunen werden so nicht abgebildet. Da ist es notwendig über eine Anpassung der Kommunalstrukturen nachzudenken.“

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