Zusammenarbeit Hamburg und Schleswig-Holstein

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 13 + 21 + 22 - Zusammenarbeit Hamburg und Schleswig-Holstein

Dazu sagt die Landtagsabgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

Ines Strehlau:

Gemeinsam sind wir stärker

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Kooperation mit Hamburg knirscht es im Moment gewaltig. Der Streit um die Messe Husum Wind hat gezeigt, dass es keine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gibt. Außerdem fehlen Strukturen, um bei gegenläufigen Interessen die Kommunikation aufrecht zu erhalten. Das ist mehr als bedauerlich. Wir müssen lernen miteinander zu reden und nicht alleine vorzupreschen. Nur gemeinsam sind wir in vielen Feldern stärker als allein.

Wie bekommen wir solche Strukturen hin? Und wie finden wir überhaupt heraus, in welchen Punkten es gut ist, einen gemeinsamen Weg zu gehen? Wann lohnt es sich, zu kooperieren oder Einrichtungen gemeinsam zu betreiben? Die Enquetekommission norddeutsche Kooperation geht genau diesen Fragen nach. Und schon im Arbeitsprozess der Enquete ist sehr deutlich geworden, dass die Fraktionen hier ganz unterschiedliche Bewertungen treffen.

Die SPD schlägt in ihrem Antrag einen gemeinsamen Ausschuss mit Hamburg vor. Aus beiden Ländern mit je 13 Mitgliedern, besetzt wie Landtags- bzw. Bürgerschaftsausschüsse. Der Ausschuss soll sowohl gemeinsame Einrichtungen kontrollieren, als auch neue Kooperationsprojekte entwickeln. Der Antrag geht inhaltlich für uns Grüne in die richtige Richtung. Er verankert gemeinsame Sitzungen und zeigt, dass es uns ernst ist mit dem Kooperationsgedanken. Er überlässt Entscheidungen über Länderkooperationen nicht Verwaltung und Regierungshandeln, sondern unterstellt sie der parlamentarischen Kontrolle. Das finden wir gut und richtig.

Auch für die Idee der CDU aus Schleswig-Holstein und Hamburg haben wir Sympathie. Sie schlägt einen Ausschuss vor, der paritätisch mit je einem Mitglied jeder Fraktion beider Länder besetzt sein soll. Für ein Arbeitsgremium, eine sehr handhabbare Größe. Im Sinne der Fachlichkeit einmal auf politische Mehrheitsverhältnisse zu verzichten, halten wir Grüne für eine bemerkenswerte Idee.

Ein gemeinsamer Ausschuss ist der richtige Weg, der SPD-Antrag lässt aber zu viele Fragen offen. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird dieser Ausschuss eingerichtet? Wie soll die Kontrolle der gemeinsamen Institutionen erfolgen?

Nehmen wir das Beispiel Dataport. Wer würde über das Budget entscheiden, wer über die Ausweitung auf weitere Länder, wer über strukturelle Veränderungen, wer über Aufgabenerweiterungen, wer über die Personalfragen?

Geben die Landtage Entscheidungskompetenzen an den Ausschuss ab? Oder der Landtag? Oder bereitet der gemeinsame Ausschuss nur Beschlüsse vor, die letzten Entscheidungen werden aber wieder in den Landesparlamenten oder Landesregierungen getroffen?

Ähnlich ist es mit der Planung zukünftiger gemeinsamer Projekte. Was passiert mit einer Kooperationsidee des gemeinsamen Ausschusses? Wer entscheidet letztlich darüber?

Um es klarzustellen: Wir sind keine Bedenkenträger. Im Gegenteil: Wir sehen eine vertiefte Kooperation als unbedingt notwendig an. Deshalb haben wir einen Antrag gestellt, mit dem gemeinsame Ausschüsse in der Verfassung verankert und damit legitimiert werden.

Uns ist bewusst, dass eine Verfassungsänderung eine breite Mehrheit im Parlament benötigt. Diese breite Mehrheit ist zwingend erforderlich und sie wäre ein wichtiges Signal. Es würde deutlich machen, dass wir eine enge Kooperation im Norden tatsächlich wollen. Dieses Startsignal wollen wir mit unserem Antrag geben. Wir sehen die engen Vernetzungen im norddeutschen Raum sowohl in der Gesellschaft als auch in der Wirtschaft. Die Politik muss dieser Entwicklung endlich Rechnung tragen und Kooperationen voran bringen. Das hat auch die Arbeit in der Enquetekommission norddeutsche Kooperation gezeigt.

Unser Gesetzentwurf wird im Innen- und Rechtsausschuss beraten werden. Ich finde es wichtig, dass sich auch die Enquetekommission damit befasst. Dort haben wir viele ExpertInnen gehört, die klar wichtige gemeinsame Themenfelder und Projekte benannt haben, die in ein Kooperationskonzept hinein gehören. Deshalb halten wir es für wichtig, die vorliegenden Anträge auch in der Enquetekommission zu diskutieren und in unsere Abschlussbewertungen einzubeziehen.

Mit einem gemeinsamen Ausschuss ersetzen wir nicht die Aufgabe der Parlamente. Wir schaffen lediglich ein parlamentarisches Arbeitsgremium, das legitimiert ist, länderübergreifend konkrete Maßnahmen und Schritte für eine verstärkte Kooperation zu entwickeln. Diese bilden die Grundlage für die Entscheidungen, die nach wie vor im Parlament und mit Beteiligung der Bevölkerung zu treffen sind. Die Zeit ist reif für eine gemeinsame norddeutsche Zukunftsstrategie. Lassen sie uns damit beginnen - mit Konzepten und auf Augenhöhe.

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