Bildung muss gesamtstaatliche Aufgabe sein

Rede im Landtag zur Ländervereinbarung über die Grundstruktur des Schulwesens (25. Februar 2021):

Sehr geehrte Damen und Herren,

60 Prozent wollen, dass der Bund die wichtigsten bildungspolitischen Entscheidungen trifft. So das Ergebnis einer Befragung für das Ifo-Bildungsbarometer 2020. Die Werte sind über die Jahre ähnlich. Die Menschen haben die Nase voll vom Hin und Her und den Unterschieden in der Bildungspolitik der Länder. Ich kann das Urteil nachvollziehen.

Die Corona-Pandemie hat für mich gezeigt, dass die Kultusminister*innenkonferenz immer noch nicht über Vereinbarungen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner hinauskommt. Es war zum Beispiel dort nicht möglich, sich auf bundesweit geltende Stufen mit Inzidenzen für die Öffnung von Schulen zu einigen. Von den Verfechter*innen des Bildungsföderalismus, so wie er ist, wird immer gesagt, dass er gut sei für den Wettbewerb um die beste Qualität und um die besten Wege in der Bildung. Die Länder würden voneinander lernen und das Beste würde sich durchsetzen. Das Problem ist nur: die Länder haben unterschiedliche Vorstellungen davon, was das Beste ist und sie sind unterschiedlich finanzstark.

Die Schüler*innen in Bayern haben beispielsweise mehr Unterricht als unsere und die Schulen haben oft eine bessere Ausstattung als in weniger finanzstarken Bundesländern. Bei den Schulformen, die nicht Gymnasium heißen, gibt es ein Sammelsurium von Schulformen und Bezeichnungen. Die Inhalte und Konzepte sind auch sehr unterschiedlich. Deshalb glaube ich, dass ein einheitlicherer Rahmen und die stärkere und unkomplizier-tere Beteiligung des Bundes an den Bildungskosten für gleichwertige Lebensbedingungen und die Qualität der Bildung besser wären. Außerdem hätte er eine hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung.

Doch so weit sind wir leider noch nicht. Aber immerhin haben sich die Kultusminister*innen jetzt auf ein neues Länderabkommen geeinigt. Damit hat die Bildungsministerin zumindest zum Teil erreicht, ein Ziel aus unserem Jamaika-Koalitionsvertrag umzusetzen. Das war nicht einfach, denn es gilt das Einstimmigkeitsprinzip.

Wie ist das Abkommen zu bewerten? Gut ist, dass es gemeinsame, konkrete Vereinbarungen zur Qualitätssicherung gibt. Bei der Zusammenarbeit als multiprofessionelle Teams an Schulen stellt die Ländervereinbarung klar, dass die Lehrkräfte keine Einzelkämpfer*innen mehr sind. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Bemerkenswert, dass das erwähnt werden muss.

Schulen sollen sich in den Sozialraum hin öffnen und mit außerschulischen Partner*innen kooperieren. Das ist ein klares Bekenntnis der Kultusminister*innenkonferenz zu Schule als Teil des Sozialraums. Das ist gut. Auch das Bekenntnis zum flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau des Ganztags ist ein Fortschritt. Allerdings unterscheidet sie zwischen Ganztagsschulen zum Lernen und Ganztagsangeboten zur Betreuung. Das ist ein Zwei-Klassen-Ganztag und wirklich nicht mehr zeitgemäß.

Wer Bildungsgerechtigkeit ernst meint, muss sich zu Ganztagsschulen bekennen. Dass sich die Länder bei der Bildung in der digitalen Welt, bei den Inhalten und bei den zu vermittelnden Kompetenzen miteinander abstimmen wollen, ist ebenfalls ein Fortschritt. Bei vielen Themen bleibt es aber bei allgemeinen Formulierungen und dem Satz „Einzelheiten regeln die Länder“. Jedes Land macht es unterschiedlich. Und im Zweifel nach jeder Wahl wieder anders. Das finde ich unbefriedigend.

Wichtige Inhalte, wie Bildung für nachhaltige Entwicklung fehlen völlig. Dafür gibt es einen langen Passus zum Religionsunterricht. Da sind die Schwerpunkte meines Erachtens falsch gesetzt.

Und es gibt viele Prüfaufträge. Das kennen wir aus Koalitionsverhandlungen. Wenn man sich nicht einigen kann, schreibt man einen Prüfauftrag in den Vertrag. Die Kultusminister*innenkonferenz hat sich noch Hausaufgaben gegeben: Sie will Empfehlungen zur Ar-beit in der Grundschule erarbeiten, die Vereinbarung zu Schularten und Bildungsgängen in der Sek. I überarbeiten.

Auch einen Pakt für berufliche Schulen, eine stärkere Verbindlichkeit beim Abitur-Aufgabenpool und anderes wollen die Länder zum Teil schon bis Ende 2022 geschafft haben. Da geht es ans Eingemachte und die Länder müssen Farbe bekennen, ob sie es schaffen, an einem Strang zu ziehen. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse.

Bezeichnend an der Vereinbarung finde ich, dass der Bund in den Kapiteln zu allgemeinbildenden Schulen überhaupt nicht vorkommt, auch nicht bei der Digitalisierung. Obwohl der Bund da enorme Summen zur Verfügung gestellt hat. Das zeigt ein großes Manko dieser Vereinbarung. Es ist zwar eine Vereinbarung der Län-der miteinander, aber die Rolle des Bundes in der Schulbildung wird ausgeblendet. Die nächste Bundesregierung und die Länder müssen in der kommenden Wahlperiode als eine Maßnahme die Abschaffung des Kooperationsverbotes hinbekommen.

Spannend ist der vereinbarte Bildungsrat. Der darf aber nicht so heißen, weil den ja der Bund wollte. Und die Länder lassen sich vom Bund ja nicht in ihre Bildungspolitik reinreden. Also heißt der Bildungsrat jetzt „Ständige Wissenschaftliche Kommission“. Wir sind in der Bildung gut beraten, öfter mal auf die Wissenschaft zu hören. Auch um ein Hin und Her nach jeder Wahl zu vermeiden. Ich freue mich auf die Empfehlungen.

Wir müssen es schaffen, Bildung wirklich zu einer gesamtstaatlichen Aufgabe zwischen Bund und Ländern zu machen. Die Länder müssen gute Ergebnisse bei ihren konkreten Vorhaben vorlegen. Der Bund muss die Möglichkeit bekommen, dauerhaft Bildung mit zu finanzieren. Dann wird es uns gelingen, die finanziellen Unterschiede zwischen den Ländern im Bildungsbereich auszugleichen, die Qualität zu verbessern und gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen.

Wenn die Länder das hinbekommen, wird auch die Akzeptanz für den Bildungsföderalismus steigen. Die Ländervereinbarung ist ein Schritt in die Richtung, aber das Ziel ist noch lange nicht erreicht. ***

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