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Zur Anhörung des Bildungsausschusses des Bundestags zur Aufhebung des Kooperationsverbotes sagt die Grüne Landtagsabgeordnete Ines Strehlau:
Am Montag hat im Bildungsausschuss des Bundestags eine Sachverständigen-Anhörung zu mehr Bund-Länder-Kooperation in Bildung und Wissenschaft stattgefunden. Das Kooperationsverbot, das die Länderhoheit im Bildungsbereich gestärkt hat und dem Bund die Beteiligung an der Bildungspolitik versagt, hat sich nicht bewährt. Es gibt eine immer größere Unübersichtlichkeit im Bildungssystem, das die Mobilität der Familien einschränkt. Auch qualitativ könnten mit mehr bundesweiten Regelungen besser sein. Und längst nicht alle Länder haben das Geld, um ihr Bildungssystem ausreichend zu finanzieren – dazu gehört auch Schleswig-Holstein.
Die Anhörung hat ergeben, dass es nicht nur eine Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich geben darf, wie Bildungsministerin Schavan es fordert. Der Gesetzgeber sollte kein Stückwerk produzieren, sondern eine langfristig tragbare Lösung, die den Schulbereich einbezieht.
Ein Reformkonvent, in dem viele Bildungsakteure beteiligt sind, wäre ein guter Weg. Er könnte konsensfähige Lösungen für eine bessere gesamtstaatliche Kooperation für Wissenschaft und Bildung erarbeiten. Wir brauchen einen Neuanfang in der Bund-Länder-Zusammenarbeit, sowohl im Schul, als auch im Wissenschaftsbereich. Nur mit einer neuen Kooperationskultur werden wir zur echten "Bildungsrepublik". Eine bessere individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen heute – auch über ein flächendeckend gutes Ganztagsschulangebot – bringt uns die Fachkräfte und Akademiker von morgen. Dann könnten wir auch so ein aberwitziges Bürokratiemonster wie das Bildungs- und Teilhabepaket künftig vermeiden.
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