Gerechtigkeit in der kommunalen Familie

Es gilt das gesprochene Wort

TOP 9+,10+,11 - Gemeindeordnung,

Kommunalabgabegesetz, planungsrechtliche Vorschriften

Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ines Strehlau:

Gerechtigkeit in der kommunalen Familie

Mit den drei Anträgen, die SPD, Grüne und SSW eingereicht haben, korrigieren wir Beschlüsse, die CDU und FDP noch kurz vor Ende der vergangenen Legislaturperiode gegen die Empfehlung vieler ExpertInnen im Anhörungsverfahren mit ihrer damaligen Mehrheit durchgesetzt haben.

Mit der Kommunalisierung der Regionalplanung sollten, laut CDU/FDP, der kommunalen Ebene mehr Gestaltungsspielräume in den fünf Planungsräumen gegeben werden.

Dieser vordergründig vielleicht kommunalfreundliche Gedanke war aber nicht zu Ende gedacht. Die Übertragung der Planerstellung auf einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt im Planungsraum wollte fast niemand.

Teuer wäre es außerdem geworden, denn den damit verbundenen oder zumindest erhofften, Aufgabenabbau auf Landesebene hätte das Land mit einer Million Euro zusätzlicher Kosten für die kommunale Ebene teuer bezahlt.

Das Wichtigste ist für uns jedoch, dass das Land damit in kleine Planungsinseln eingeteilt worden wäre, wo jede Einzelne für sich ihre vermeintlich schöne neue Welt gebastelt hätte. Das wäre aber Landesplanung völlig falsch verstanden. Denn, so steht es im Raumordnungsgesetz: "Es ist Aufgabe guter Raumplanung, Räume nachhaltig zu entwickeln und die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung zu bringen, die zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt."

Wir brauchen also eine Landesplanung, die koordinierend eingreift, um zum Beispiel bei großen Einzelhandelsansiedlungen eine nachhaltige und bedarfsgerechte Ansiedlung zu steuern und so späteren Arbeitsplatzverlust und Leerstand zu vermeiden.

Wir brauchen eine Landesplanung, die wichtige Infrastrukturmaßnahmen für die Energiewende in allen Regionen Schleswig-Holsteins umsetzen kann. Um das zu erreichen, braucht es eine starke Landesplanung, die auch das ganze Land im Blick hat. Wir korrigieren die Kommunalisierung der Regionalplanung rechtzeitig, bevor es zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten wäre.

Eine weitere Fehlentscheidung der Vorgängerkoalition war es, den Kommunen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen frei zu stellen. Dieser Ansicht ist übrigens auch der Gemeindetag, der die Kommunen vertritt.

Die Kommunen selbst wollen keinen Konkurrenzkampf zwischen Nachbarkommunen um die geringsten Infrastrukturkosten. Sie wollen eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Kommunen in Schleswig-Holstein. Damit wird auch eine gemeinsame Basis für die Sicherstellung solider Haushalte in den Gemeinden gelegt und das Prinzip der Steuergerechtigkeit wird eingehalten. Das ist der richtige Weg.

Die FDP hat uns vorgeworfen, wir würden bei Straßenausbaubeiträgen und Schülerbeförderungskosten mit zweierlei Maß messen - andersherum wird ein Schuh draus - liebe FDP. Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.

Für uns Grüne sollte die Schülerbeförderung, als Teil des Schulbesuchs, eigentlich kostenlos sein. Das ist in unserer Haushaltssituation leider nicht zu leisten. Wenn aber Kreise die Schülerbeförderung für Eltern kostenlos leisten, dann unterstützen wir dies. Immerhin hat sich die Situation im Land durch Schulschließungen und somit längere Fahrtwege für die SchülerInnen in den letzten Jahren vielfach verschlechtert.

Mit den Straßenausbauten hingegen entsteht eine erhöhte Wertschöpfung für die Anlieger durch eine verbesserte Infrastruktur. Werden keine Ausbaubeiträge erhoben, zahlen alle BürgerInnen für die Wertsteigerung weniger. Das ist unsolidarisch. Außerdem erhöhen wir mit den Straßenausbaubeiträgen die Einnahmen der Kommunen, so dass sie mehr Spielräume zum Beispiel für Zuschüsse zu Schülerfahrkarten haben. Einige Kommunen tun dies auch.

Mit der Korrektur des Paragraphen 48 in der Gemeindeordnung erreichen wir, dass alle hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach dem gleichen Wahlmodus gewählt werden - egal wie groß die Kommune ist.

Die alte Landesregierung hatte in der Gemeindeordnung verankert, dass in Kommunen zwischen 4000 und 8000 EinwohnerInnen der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin auch von der Gemeindevertretung gewählt werden darf.

Für uns Grüne gibt es keinen sachlichen Grund für diese Regelung. Wir wollen keine hauptamtlichen BürgermeisterInnen erster und zweiter Klasse.

Sie werfen uns immer vor, wir würden den Kommunen mit der Aufhebung der von ihnen verabschiedeten Gesetze die Gestaltungsfreiheit nehmen. Die Behauptung ist falsch. Was Sie mit ihren Gesetzen erreichen, ist Freiheit vorwiegend für wohlhabende Kommunen. Das Ganze geht aber zu Lasten der Schwächeren. Das ist nicht unsere Vorstellung von Gerechtigkeit in der kommunalen Familie.

Unsere Vorstellung von politischer Gestaltung heißt: gute Rahmenbedingungen und gute finanzielle Ausstattung für alle Kommunen, egal, ob klein oder groß. Mit unseren vorliegenden Anträgen machen wir dabei den ersten Schritt. Wir werden im Innen- und Rechtsausschuss weiter über diese beraten.

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