Änderung Schulgesetz

Rede Landtag Schleswig-Holstein 27.01.2010

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben schon viel Kritik an dieser Schulgesetzänderung gehört.

Dieser Antrag der Regierungsfraktionen erscheint eben nur auf den ersten Blick  wie ein Bonbon für die Schulen, aber er ist es mitnichten. Es ist das Hinauszögern einer lange vorbereiteten Reform.  Wenn es im Sinne der FDP läuft, dann ist es sogar der Beginn der Rolle rückwärts im Schulsystem.

Und diese Rolle rückwärts wird kommen, auch wenn die Regierungsfraktionen es noch dementieren. Sie wird dann kommen, wenn im neuen Schulgesetz verankert wird, dass es an Gemeinschaftsschulen wieder Schulartklassen geben kann.

Und genauso kommt es bei den Schulen an. Den Prozess der Weiterentwicklung in diesem Stadium des Prozesses zu verlangsamen, schafft an vielen Schulen keine Freude, sondern ganz im Gegenteil, es schafft großen Frust.

Die Schulen und die Schulträger haben sich seit 2007 auf den Weg gemacht ihre Strukturen zu ändern. Mit dem jetzt gültigen Schulgesetz ist ein großer Schritt in die richtige Richtung gemacht worden, in die Richtung des längeren gemeinsamen Lernens.  Dass die Regionalschule dabei gegenüber der Gemeinschaftsschule nur die zweitbeste Lösung ist, zeigen die Anmeldezahlen. Die Eltern und SchülerInnen stimmen mit den Füßen für die Gemeinschaftsschule ab.

Sie schreiben in Ihrem Koalitionsvertrag, dass die Schulen Ruhe brauchen, die begonnenen Reformen jetzt umzusetzen. Genau richtig – das könnten wir nur unterstützen- wenn Sie es denn ernst meinen würden.

Diese Ruhe, um beschlossene Reformen auch umsetzen zu können, wollen sowohl Schulen, als auch Eltern. Das zeigt das Ergebnis der Anhörung zur Schulgesetzänderung. Dort hat als einziger der Verband der Realschullehrer geschrieben, dass er sie begrüßt.

Alle anderen sahen überhaupt keine Notwendigkeit für ein Hinauszögern der Reform, nicht einmal die Landeselternvertretung der Realschulen, für die die FDP meint sich als Lobbyist zu betätigen.

Auch handwerklich ist die Schulgesetzänderung grottenschlecht gemacht.

Bei der ersten Lesung haben Sie nur einen Änderungsantrag zu §146 des Schulgesetzes eingebracht, in dem die Umwandlung der Haupt- und Realschulen in Regionalschulen geregelt wird.

Der §147, der die Umwandlung der Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen regelt, auch die der kooperativen Gesamtschulen,  wurde in Ihrem Entwurf gar nicht angefasst.

Nur in dem Redebeitrag von Frau Conrad in der ersten Lesung wurde in einem Satz von ihr ganz nebenbei erwähnt, dass dann auch der § 147 geändert werden müsse.

Im Gesetzentwurf stand dieser Paragraph aber nicht, also positionierten die Gesamtschulen sich in ihrer Stellungnahme zur Anhörung nicht dazu. Sie konnten ja davon ausgehen, dass die Schulgesetzänderung sie gar nicht betrifft.

Aber weit gefehlt. Im Bildungsausschuss wurde dann der Änderungsantrag des §147 nachgereicht.

Ein wichtiger Teil der Schulgesetzänderung war also den Beteiligten bei der Anhörung gar nicht bekannt.

Es gab, zurecht, einen Aufschrei der Empörung bei den betroffenen kooperativen Gesamtschulen, zumindest bei denen, die 2010 Gemeinschaftsschule werden wollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP. Ich hoffe, dass es wirklich ‚nur‘ ein handwerklicher Fehler war. Das ist schlimm genug.

Viel schlimmer wäre es aber, wenn dies kein handwerklicher Fehler war, sondern der neue Umgangsstil zwischen Bildungsministerium und Gesamt-, Gemeinschafts- und Regionalschulen.

Dann müssten Sie sich warm anziehen, Herr Minister!

 



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