Bibliothekengesetz

Dazu sagt für die

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:

Gesetzentwurf eine gute Basis

"Die Förderung der Kultur, einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereiwesens und der Volkshochschulen ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.", sagt die unsere Landesverfassung. Trotzdem wird das Unterhalten einer Bücherei oft als freiwillige Leistung einer Kommune eingestuft und in Zeiten knappen Geldes werden vielerorts die Zuwendungen gekürzt.

Das ist eine miserable Situation. Für Büchereien, wie auch für andere kommunale Bildungsinstitutionen ist es wichtig, berechenbare Perspektiven zu haben. Diese Berechenbarkeit gibt es durch feste rechtliche Rahmenbedingungen wie ein Bibliotheksgesetz. Ein Gesetz allein garantiert diese aber noch nicht. Wir sehen es am Archivgesetz, das nur auf dem Papier eine Verpflichtung ist.

Wichtig ist zuerst, dass wir die Kommunen finanziell so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben auch erfüllen können. Dazu hatten wir in dieser Wahlperiode schon viele Debatten. Als Fazit bleibt, dass die Landesregierung zwar die Konsolidierung des Landeshaushalts auf den Weg gebracht hat - für uns jedoch mit falschen Schwerpunktsetzungen.

Sie hat aber das, was sie dort ansatzweise aufgebaut hatte, mit ihren Entscheidungen im Bundesrat wieder umgerissen. Es entstanden Steuerausfälle von weit mehr als 100 Millionen Euro, die im Land, aber auch in den Kommunen fehlen.

Mit dem Bibliotheksgesetz werden die Kommunen aber in die Pflicht genommen. Und da liegt für uns der Grund, warum wir bei diesem Gesetz - zumindest noch - nicht mitgehen können. Es fehlt die Kostenfolgeabschätzung. Diese muss aber gemacht werden, um zu wissen, für wen Kosten in welcher Höhe entstehen. Im Vorwort des Gesetzentwurfes steht zwar, dass sich die zu erwartenden Kosten für die öffentliche Hand nicht wesentlich ändern werden, weil das Gesetz im Wesentlichen auf eine Bestandssicherung abzielt.

Diese Aussage ist aber für uns zu vage, um dem Gesetzentwurf zustimmen zu können. Zumal in Paragraph 13 eine Globalförderung durch das Land festgeschrieben wird, die auch einer Dynamisierung unterliegen soll. Eine andere ungeklärte Frage ist, ob durch den Gesetzentwurf Konnexität ausgelöst wird. In der Anhörung wurde dies von einigen vorgebracht.

Insgesamt aber bleibt, dass wir ein Bibliotheksgesetz wollen und brauchen, um das Bibliothekswesen in unserem Land zu stützen. Die Büchereien leisten wichtige Bildungsarbeit, schon für die Jüngsten. Sie führen Kita- und auch Schulkinder an das Lesen heran. Deshalb ist es ein guter Ansatz, dass Bibliotheken und Schulbibliotheken miteinander kooperieren sollen.

Wir müssen die Finanzierung der Bibliotheken auf eine breitere Basis stellen. Die Gemeinden ohne Bücherei nutzen das Angebot der größeren Kommunen, oft ohne sich daran zu beteiligen. Dort müssen wir die Finanzierungsstrukturen hinterfragen und Lösungen finden. Das gilt auch für andere Angebote der großen Kommunen wie Schwimmbäder oder Volkshochschulen. Hierzu liefert der Gesetzentwurf mit der mittelbaren oder unmittelbaren Unterhaltung von Bibliotheken zumindest für den Bereich der Bibliotheken einen Vorschlag. Zum Pflichtexemplarrecht schlägt der Gesetzentwurf einen gangbaren Weg vor.

Wir sehen es als wichtig an, die Position der Bibliotheken in der Bildungslandschaft zu sichern. Wir sehen diesen Gesetzentwurf auch als eine gute Basis für die nächste Landesregierung, dieses Ziel zu erreichen. Wegen der noch ungeklärten Fragen vor allem im Finanzierungsbereich, können wir ihm - noch - nicht zustimmen.

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