Änderung der Landesverfassung

Es gilt das gesprochene Wort!

Dazu sagt die innen-  und rechtspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, Ines Strehlau:

Partnerschaften stärken

Diese Debatte lässt sich aufgliedern in zwei große Themenkomplexe, die letztlich auf den gleichen Punkt zurückgehen: Wie organisieren wir Politik in einem vernetzten, kooperierenden Lebensraum? Wie überwinden wir, dass jedes Land und jeder Nationalstaat seine eigene Suppe kocht?

Zunächst zu der Frage der Zusammenarbeit mit unserem Nachbarland Hamburg.

Klar ist: Wir wollen eine stärkere Partnerschaft und aus unserer Sicht muss es dafür einen institutionellen Rahmen geben. Nur wie dieser Rahmen aussehen soll, darüber sind wir uns auch nach den Ausschussberatungen weiterhin nicht ganz einig in diesem Haus.

Es gibt bereits einen regen Austausch und vielfältige Kooperationen zwischen Schleswig-Holstein und den anderen norddeutschen Ländern, die intensivsten mit Hamburg. Dies allerdings unregelmäßig und nur punktuell und nur selten zwischen Parlamentariern.

Meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen norddeutschen Ländern hab ich auf den Ostseeparlamentarierkonferenzen in Skandinavien getroffen, nicht in Hamburg oder in Hannover. Das ist doch verrückt!

Wir brauchen ein Forum in einem größeren Rahmen, das Gelegenheit bietet, zusammen zu kommen und den gegenseitigen Austausch und das gegenseitige Kennenlernen zu fördern. Das bildet eine gute Basis, um gemeinsame Konzepte zu entwickeln.

Dafür ist die spärlich besetzte Parlamentarierkonferenz, die CDU und FDP vorschlagen, allerdings nicht weitgehend genug. Diese muss mehr als einen Vertreter einer Fraktion umfassen. Sonst wird es keine Parlamentarier-, sondern nur eine Fraktionsvorsitzendenkonferenz. Und diese Konferenz kann nur ein Anfang sein. Sie muss dann verbunden werden mit einem Arbeitsgremium, das in die parlamentarische Arbeit eingebunden ist. Ein gemeinsamer Ausschuss ist dafür der richtige Weg.

Der gemeinsame Ausschuss bleibt immer nur unterstützendes Hilfsorgan wie jeder andere Landtagsausschuss auch.  Er muss genauso demokratisch legitimiert sein wie das Parlament und die dort herrschenden Kräfteverhältnisse selbstverständlich entsprechend spiegeln. In den gemeinsamen Ausschüssen liegt eine ganz große Chance, dass ein gemeinsames "Wir" entstehen kann.

Themen gibt es genug: Verkehr, Wirtschaft, Schule, Hochschule und viel andere. Sie sind alle im Enquete-Bericht aufgeführt. Der gemeinsame Ausschuss bleibt für uns ein wichtiges Thema für die nächste Legislatur.

Gleiches gilt für das gemeinsame Korruptionsregister, dem sie sich im Ausschuss ebenfalls verweigert haben. Sie blockieren damit eine moderne Politik, die Dinge zusammen denkt, anstatt sie auseinander zu schreiben. Das ist so als hätte man getrennte Fahndungsregister für Straftäter in Schleswig-Holstein und Hamburg.

Im zweiten Punkt in dieser komplexen Debatte geht es um die demokratische Legitimation von Politik durch das wählende Volk, um einen stärkeren Akzent auf der parlamentarischen Arbeit in der Gewaltenbalance zur Exekutive.

Mit der europäischen Integration haben sich die Zuständigkeiten der Europäischen Union zunehmend ausgeweitet, so dass es praktisch keinen Politikbereich mehr gibt, der von der europäischen Gesetzgebung nicht erfasst wird.

Für uns als Länderparlament ist es wichtig, dass unsere Meinung auch im Bund klar wird. Das Instrument dafür ist der Bundesrat. In ihm sitzen aber die Landesregierungen und keine Parlamentsvertreter. Um unsere Position im Bundesrat deutlich werden zu lassen, muss sie dort auch ankommen. Deshalb brauchen wir das Weisungsrecht des Landtages an die Landesregierung. Ein solches Weisungsrecht ist bereits wortgleich in Baden-Württemberg eingeführt worden.

Die Kernkompetenz der Exekutive bleibt unberührt, ein Weisungsrecht für sämtliche Regierungsangelegenheiten wird gerade nicht gefordert.  Deshalb ist es auch verfassungsgemäß. Die rechtliche Verbindlichkeit dient der Klarheit im organisatorischen Institutionsgefüge.

Gleiches wird auch in der Stuttgarter Erklärung der Parlamentspräsidenten gefordert. Vor dem Hintergrund einer sich verändernden Entscheidungsstruktur in Europa ist die alte Denkweise nicht länger hinnehmbar. Ebenso sehen dies der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Prof. Papier und der Landtagsdirektor Prof. Schliesky.

Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, tun Sie nicht so, als wäre Ihnen das alles so neu und die Verfassung würde im Eiltempo geändert: Die Ideen zu einer Reform der Parlamentsrechte sind zwei Jahre alt und werden selbst in ihren eigenen Reihen vertreten. Sie hatten also genügend Zeit, sich mit ihnen auseinander zu setzen.

Auch beim Thema Weisungsrecht des Landtages an die Landesregierung bei  Verfassungsklagen braucht es eine neue Regelung. Da sind noch Nachjustierungen unseres Antrages notwendig. Das arbeiten wir nach und werden das Thema in der nächsten Wahlperiode weiter verfolgen.

zurück

mehr Wald für Schleswig-Holstein

Parlamentarische Initiativen

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>