Eine Modernisierung gelingt nur, wenn alle an einem Strang ziehen

Eine Modernisierung gelingt nur, wenn alle an einem Strang ziehen

Ich danke Minister Breitner für seinen Bericht. Um es gleich vorweg zu sagen: Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) ist ein Mammutprojekt. Das Finanzausgleichsgesetz ist kompliziert und undurchsichtig und braucht unbedingt ein umfangreiches Update. Gerade deshalb lohnt sich die Reform.

Der kommunale Finanzausgleich soll für einen gerechten Ausgleich von Steuereinnahmen und Ausgabenbelastungen im ganzen Land sorgen, von den hunderten Gemeinden mit weniger als 500 EinwohnerInnen bis hin zur Landeshauptstadt Kiel. Und er muss für alle Kommunen in Schleswig-Holstein funktionieren. Das tut er aber nicht mehr. Es gibt etwa 300 schuldenfreie Kommunen, die meisten davon sehr klein, aber auch hoch verschuldete Kommunen. Spitzenreiter ist Lübeck, welches fast 3.500 Euro Schulden pro Kopf hat.

Der kommunale Finanzausgleich muss erstens zeitgemäßer gestaltet werden. Der kommunale Finanzausgleich hat sich seit den 70er Jahren kaum verändert - die kommunale Situation aber sehr wohl. Das beste Beispiel wurde schon mehrfach in der Debatte genannt, die Zonenrandförderung. Sie ist ein Überbleibsel aus einer anderen Epoche und muss endlich auch aus dem Finanzausgleichsgesetz gestrichen werden. Und der demographische Wandel ist zwar kein neues Phänomen, der kommunale Finanzausgleich berücksichtigt ihn bisher aber nicht - hier müssen wir nachsteuern.

Zweitens brauchen wir mehr Einfachheit und Transparenz. Der kommunale Finanzausgleich enthält Regelungen aus sechs Jahrzehnten. Bei einigen kennt heute keiner mehr so genau die Grundlagen. Jahrelang ist dieses Gesetz wild gewuchert, und auch wenn ich sonst für Natürlichkeit plädiere, hier ist es höchste Zeit das Gesetz wieder in Form zu bringen.

Manche Regelungen können selbst Fachmenschen nicht mehr nachvollziehen, sie basieren auf Vereinbarungen aus der Vergangenheit, die heute mit keiner Aufgabe und keinem konkreten Bedarfsindikator mehr zusammen hängen.

So werden für manche Kreise die Zuweisungen pauschal gekürzt, für andere erhöht - ohne nachvollziehbare Begründung und Rechengrundlage. Auch die Anteile, die Gemeinden für übergemeindliche Aufgaben erhalten, wurden vor Jahrzehnten pauschal festgelegt und spiegeln die heutige Realität nicht wider. Das müssen wir ändern.

Doch Transparenz und Einfachheit allein kann aus Sicht unserer Fraktion nicht das einzige Ziel bleiben, wenn wir den Finanzausgleich reformieren. Das Geld muss drittens auch gerechter verteilt werden. Und Gerechtigkeit heißt im Fall der Kommunen, dass das Geld den Aufgaben folgen muss.

Eine Gemeinde, die eine Volkshochschule oder eine Stadtbücherei bereitstellt, von der auch das Umland profitiert, muss auskömmlich ausgestattet werden. Wir müssen auch darüber reden, ob wir in Zukunft bei der Bedarfsmessung mit Sozialindikatoren arbeiten.

Ideen gibt es aus anderen Ländern genug, zum Beispiel ein Demographiefaktor oder ein Faktor, der Kinder unter sechs Jahren besonders berücksichtigt. Wir brauchen eine empirische Untersuchung, welche Faktoren heutzutage beim Finanzbedarf in Schleswig-Holstein die entscheidende Rolle spielen. Dass das Innenministerium dazu Gutachten einholen will, ist richtig.

Auf keinen Fall werden wir uns darauf einlassen, bei der Reform des Finanzausgleiches einen Stadt-Land-Konflikt heraufzubeschwören. Für fast alle Menschen in Schleswig-Holstein spannt sich der Lebensraum doch zwischen verschiedenen Gemeinden auf. Eine Familie wohnt zum Beispiel in Haseldorf, die Kinder gehen in Uetersen zur Schule, aber in Wedel ins Schwimmbad. Die Eltern nutzen in Uetersen die Bücherei  und in Wedel die Volkshochschule. Auch die EinwohnerInnen ländlicher Gemeinden haben also ein Interesse an starken Zentralorten, deren Aufgaben auskömmlich finanziert werden.

Die Interessenlage ist längst nicht so schwarz-weiß, wie mancher das hier gerne zeichnet. Es geht im Kern nicht um kleine Gemeinden gegen große, oder um Land gegen Stadt. Es geht darum, bei wem die Aufgaben anfallen, und wie sie bezahlt werden.

Die Landesregierung wählt mit ihrem Ansatz, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen und in einem umfassenden, strukturierten Prozess mit ausreichend Zeit das Finanzausgleichsgesetz zu modernisieren, den richtigen Weg. Nur so wird die gefundene Lösung auch Akzeptanz in der kommunalen Familie finden.

Wir setzen darauf, dass die Beteiligten im FAG-Beirat nicht bei jedem einzelnen Punkt ihren Taschenrechner aus der Hosentasche ziehen um auszurechnen, wie viel am Ende für sie herauskommt. Sondern dass die einzelnen Mitglieder der kommunalen Familie aufeinander zugehen und an einem Strang ziehen. Nur so wird eine Modernisierung gelingen.

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