Raus aus dem Bildungsdschungel

Wir müssen im Bildungsbereich Mobilität und Qualität zusammen denken

Nach Schätzungen der Kultusministerkonferenz (KMK) wechseln pro Jahr 6000 bis 9000 Lehrkräfte vor oder nach dem Vorbereitungsdienst das Bundesland. Aber in  etwa 700 Fällen verhinderten im Schuljahr 2011/2012 formale Hürden einen Wechsel.

Es gibt Dutzende verschiedene Schulformen und Lehramtstypen. Wir haben unterschiedliche Ausbildungsordnungen mit vorgeschriebenen Fächerkombinationen. Und auch bei den Abschlüssen haben wir keine Einheitlichkeit. Einige Länder setzen  auf Staatsexamen, andere auf Bachelor und Master.

Das führt zu Mobilitätshemmnissen bei den Lehrkräften, aber auch bei den SchülerInnen. Das wird in den Medien immer wieder thematisiert und trägt dazu bei, dass viele den Bildungsföderalismus am liebsten abschaffen würden. Diese Mobilitätshemmnisse und auch die Vergleichbarkeit im Bildungswesen sind Thema des vorliegenden Antrags der CDU.

Wir Grüne stehen dem Bildungsföderalismus in der jetzigen Form mit einem Dschungel an Schulbezeichnungen und Schulsystemen und unterschiedlichsten Schulgesetzen in den Ländern kritisch gegenüber. Das haben wir bereits in der vergangenen Wahlperiode deutlich gemacht.

Durch die Kleinstaaterei im Bildungswesen werden Hemmnisse aufgebaut und die Qualität im Bildungswesen könnte noch deutlich besser sein, wenn nicht jedes Land nach jeder Wahl neue Versuchsballons steigen lassen würde. Wir müssen im Bildungsbereich Mobilität und Qualität zusammen denken. Und wir müssen die Balance zwischen notwendiger bundesweiter Einheitlichkeit und Freiheit vor Ort an den Schulen schaffen. Nicht zuletzt müssen wir auch aus finanziellen Gründen Bildung als gesamtstaatliche Aufgabe ansehen. Dazu muss das Kooperationsverbot fallen. Da sind wir uns in diesem Haus fast einig. Das "Wie" ist allerdings noch strittig.

Die CDU möchte das Problem der Mobilitätshemmnisse und der teilweise großen Unterschiede zwischen den Ländern mit einem Bildungsstaatsvertrag lösen. Schleswig-Holstein soll sich der Initiative von drei anderen Bundesländern anschließen, Problem ist nur, dass sich die Inhalte dieser Initiative schon in der Bearbeitung der Kultusministerkonferenz beziehungsweise der Gemeinsamen Wissenschaftsministerkonferenz(GWK) befinden.

Am 12. April hat die GWK entschieden, die Lehramtsabschlüsse bundesweit anzuerkennen. Auch bundesweit geltende Bildungsstandards für das Abitur sind bereits beschlossene Sache. Damit haben wir bundesweit einheitliche Bildungsstandards für die Abschlüsse in der Sekundarstufe I und II. Der im Antrag geforderte gemeinsame Aufgabenpool für Abi-Prüfungsaufgaben ist schon auf dem Weg. Ab 2014 wurde er zumindest von sechs Bundesländern vereinbart, Schleswig-Holstein ist dabei. Das ist nur einerster Schritt.

Der Aufgabenpool in Deutsch zum Beispiel beginnt mit nur einer bundesweit gleichen Aufgabe, die aus mehreren ausgewählt werden kann. Es wird viele SchülerInnen geben, die sie nicht bearbeiten. Außerdem benötigt man Kriterien zur Bewertung der Qualität der eingereichten Aufgaben, zur Sicherung der Vergleichbarkeit der Korrektur und zur Bewertung von Abiturprüfungsaufgaben. Danach müssen Regelungen zur Gestaltung und Nutzung des Aufgabenpools aufgestellt werden und es braucht schließlich eine empirische Fundierung der Abiturprüfungsaufgaben. Nur dann ist eine wirkliche Vergleichbarkeit zu erreichen. Aber ein Anfang ist immerhin gemacht.

Eine Ausweitung des bundesweit einheitlichen Aufgabenpools auf die anderen Abschlüsse ist auch für uns Grüne ein Ziel, das wir weiter verfolgen sollten. Das Ziel des vorliegenden Antrags teilen wir. Und wenn er auch in einigen Punkten nicht den aktuellen Stand widerspiegelt und wir den Staatsvertrag eher kritisch sehen.

So beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung in den Bildungsausschuss. Wir sollten dort auch die Themen Vergleichsuntersuchungen und die Verankerung der Bildungsstandards in den Schulen vertieft beraten.

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