Kinderfeuerwehr? Es sind noch viele Fragen zu klären

1. Lesung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren. Dazu sagt die feuerwehrpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau am 20. März 2014 im Landtag

Die CDU lässt noch zu viele Fragen offen

Die CDU hat Zeitung gelesen und wollte schneller sein als die Feuerwehr und das Innenministerium. So kann man vermuten.

Im Februar gab es einen Artikel im SHZ-Verlag über die Kinderfeuerwehr in Malente. Dort wurde Holger Bauer vom Landesfeuerwehrverband mit der Aussage zitiert, dass der Verband dabei sei das Brandschutzgesetz zu ändern, um dort Kinderfeuerwehren zu verankern. Es soll noch in 2014 fertig sein.

Dem wollte die CDU anscheinend zuvor kommen und hat einen eigenen Antrag dazu eingebracht. Es ist ja okay, schneller zu sein als die Regierung, aber wenn die eingebrachten Gesetzentwürfe nur oberflächlich bearbeitet sind, sollte man es lieber lassen, oder sich von den Profis vom Landesfeuerwehrverband beraten lassen.

So ist zum Beispiel die Frage des Versicherungsschutzes nicht gelöst. Nur in der Begründung wird vermutet, dass es keine Beitragserhöhungen geben wird. Außerdem wird von der Landesregierung erwartet, Richtlinien für die Sicherstellung einer pädagogisch gestalteten Betreuung der Kinderabteilung zu erlassen. Aber wie soll die konkret aussehen? Darüber sollte die CDU sich Gedanken machen, wenn sie einen Gesetzentwurf einbringt.

Nun zum Inhalt des Antrages: Die CDU möchte Kinderfeuerwehren im Brandschutzgesetz verankern und begründet dies mit der Nachwuchsgewinnung für die Feuerwehren.


Auch wir Grüne sehen die Notwendigkeit, mehr Menschen für ein Engagement bei dieser wichtigen ehrenamtlichen Aufgabe zu gewinnen. Deshalb haben wir gemeinsam mit den anderen Fraktionen im vergangenen Jahr beschlossen, Mittel aus den Glücksspieleinnahmen an den Landesfeuerwehrverband für die Mitgliederwerbung zur Verfügung zu stellen. Frühe Mitgliederwerbung ist da ein wichtiger Punkt. 85 Prozent der aktiven Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren im Land waren vorher in der Jugendfeuerwehr.

Wir haben in Schleswig-Holstein 400 Jugendwehren mit fast 10.000 Mitgliedern - von List bis Lauenburg und Helgoland bis Fehmarn. Mit Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren. Im aktuellen Brandschutzgesetz können Jugendliche ab zehn Jahren in die Jugendfeuerwehr eintreten. Das noch frühere Mitmachen bereits ab sechs Jahren kann eine Chance sein, noch mehr Aktive für später zu gewinnen.

Kinderfeuerwehren können aber schon jetzt eingerichtet werden. So gerade geschehen in Malente und Padenstedt. Es muss im Moment noch der Umweg über einen eigenen Verein gegangen werden. Deshalb ist das Vorhaben von Feuerwehr und Innenministerium gut, Kinderfeuerwehren im Brandschutzgesetz zu verankern.

Nach aktuellen Informationen des deutschen Feuerwehrverbandes werden in sieben Ländern bereits Kinderfeuerwehren in den entsprechenden Gesetzen ermöglicht. Eintrittsalter meist sechs  Jahre.

Es besteht auch eine Projektgruppe Kinder in der Feuerwehr in den Dachverbänden Deutsche Feuerwehr und Deutsche Jugendfeuerwehr, nach deren Informationen es bereits zum Stand 2011 über 1000 Kindergruppen mit rund 12.000 Jungen und Mädchen gibt.

Kinder sind oft begeistert von der Feuerwehr. Sie finden die großen roten Autos mit Tatütata spannend und das Löschen von Feuer fasziniert sie. Es wäre eine gute Möglichkeit, Kinder durch die Mitgliedschaft in einer Kinderfeuerwehr an die für unser Gemeinwesen so wichtige ehrenamtliche Aufgabe Feuerwehr heran zuführen. Inhaltlich sollte in der Kinderfeuerwehr spielerisches Heranführen an das Thema Kameradschaft, Brandschutz und Sicherheit im Vordergrund stehen.

Es bleiben viele Fragen offen: Wie findet man geeignete ÜbungsleiterInnen? Wie kann man die Angebotszeiten am Nachmittag mit der Berufstätigkeit der meisten Feuerwehrleute in Einklang bringen? Wie kann die Verzahnung mit Schule oder anderen Jugendeinrichtungen laufen? Verankern wir die Kinderfeuerwehr im Ganztag? Wenn ja, wie?

Darüber und über weitere Fragen werden wir im Ausschuss beraten, am besten gemeinsam mit dem Gesetzentwurf für eine Änderung des Brandschutzgesetzes der Landesregierung.

 

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