Mehr Wertschätzung für unsere Grundschullehrer*innen

Wir benötigen mehr Grundschullehrer*innen für unsere Schulen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Baustein zur Steigerung der Attraktivität des Grundschullehramts. Grundschullehrkraft ist ein herausfordernder Beruf. Die jungen Schüler*innen haben ein ziemliches Temperament, und es braucht viel fachliche Kompetenz, pädagogisches Geschick und Einfühlungsvermögen, um den Übergang von der KiTa in die Schule gut zu gestalten.

Dabei sind auch die Dezibel im Klassenraum oft nicht zu unterschätzen. Und zusätzlich steigen die Herausforderungen: die heterogenen Lerngruppen erfordern eine breite Palette an Methodenvielfalt und Binnendifferenzierung. Die Sozial-und Elternarbeit nimmt einen großen Raum ein. Der Unterricht in der Grundschule ist dabei durchaus anders als an den weiterführenden Schulen, so ist beispielsweise der Korrektur- und Prüfungsaufwand geringer.

Dafür haben Grundschullehrkräfte eine höhere Stundenverpflichtung,die bunteste Schülerschaft und sie haben genauso lange studiert wie Lehrkräfte anderer Schularten. Grundschullehrkräfte verdienen mit der Besoldung A12 immer noch weniger als Lehrkräfte an weiterführenden Schulen. Das wird zu Recht als ungerecht wahrgenommen.

Es ist richtig, die Besoldung anzupassen und auch Grundschullehrkräfte mit A13 einzustellen. Dies ist eine weitere wichtige Bildungsinvestition der Jamaika-Koalition. In der Grundschule wird der Grundstein für den weiteren Bildungsweg gelegt. Die Grundschuljahre sind sehr prägende Jahre, positive Bildungserfahrungen wirken sich noch lange aus.

Im Umkehrschluss bedeutet das, was in der Grundschule versäumt wird, ist später viel schwieriger auszugleichen. Den Lehrer*innen kommt hier dementsprechend eine besondere Verantwortung zu und das soll sich jetzt auch im Gehalt widerspiegeln. Dazu brauchen wir die Gesetzesänderung. Wir brauchen mehr Wertschätzung für den Lehrer*innenberuf insgesamt, aber vor allem auch für das Grundschullehramt.

Diese Wertschätzung muss von der Gesellschaft kommen, aber sie muss sich auch in der Besoldung niederschlagen. Denn Wertschätzung läuft nun mal auch über das entsprechende Gehalt. Als Konsolidierungsland können wir allerdings nicht sofort alle Lehrkräfte höher besolden. Wir gehen deswegen schrittweise vor: Die Anhebung der Besoldung für Grundschullehrkräfte beginnt am 1. August 2020 mit einer Zulage zur Entgeltgruppe A12 und schraubt sich dann hoch, sodass wir in 2025 die Entgeltgruppe A13 erreichen. Wir nähern uns der Aufwertung des Grundschullehramts also langsam, aber sicher.

Außerdem ist vorgesehen, dass auch die Besoldung der Schulleitungen an Grundschulen in zwei Schritten erhöht wird. Damit beginnen wir schon zum kommenden Schuljahr. Das finde ich logisch und das ist auch eine Frage des Abstandsgebotes. Wenn ich eine Lehrkraft mit A13 besolde, kann nicht auch die Schulleitung A13 bekommen.

Und dann sollen noch die Schulleitungen an kleineren Grundschulen mit 80 bis 180 Schüler*innen Unterstützung in Form einer stellvertretenden Schulleitung bekommen. Das gibt es bisher nicht und ich finde es besonders gut, da wir so unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einhalten und auch die kleineren Schulstandorte fördern. Auch damit wollen wir schon zum kommenden Schuljahr beginnen.

Insgesamt geben wir für diese Verbesserungen rund 33,5 Millionen Euro jährlich mehr in den Bildungsbereich. Das ist ein ziemlicher Brocken für unsere Finanzministerin, aber die Investition lohnt sich unbedingt.

Insgesamt wird die Zielsetzung des Gesetzentwurfs sehr positiv aufgefasst. Natürlich wäre es schön, wenn alles sofort umgesetzt würde, aber ich denke, die stufenweise Anhebung setzt das richtige Signal zur Gewinnung von Nachwuchslehrkräften. Und im Bundesvergleich sind wir schon fast Pioniere: Die meisten Bundesländer besolden Grundschullehrkräfte nach wie vor mit A12. Ich danke der Landesregierung für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs und freue mich auf die weitere Beratung im Bildungsausschuss.

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