Den Übergang von Schule zu Beruf neu gestalten – vom Dschungel zum System

Beschluss Landesparteitag 28./29. Mai 2011 in Eckernförde

Die Debatte zur Bildungspolitik beschränkt sich in der breiten Öffentlichkeit vorwiegend auf den schulischen und vorschulischen Bereich. Schon lange zeigen sich aber auch Defizite beim Übergang von der Schule in den Bereich der beruflichen Bildung.

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland hat sich grundsätzlich bewährt, aber durch konjunkturelle Schwankungen und geburtenstarke Jahrgänge sind nicht alle ausbildungswilligen Menschen auch in eine Ausbildung gekommen. Es soll in Zukunft keinen Abschluss ohne Anschluss mehr geben. Das Warten im Übergangssystem ist fur Jugendliche und junge Erwachsene unbefriedigend und ist angesichts der demographischen Entwicklung auch volkswirtschaftlich unökonomisch.

Im Moment wechselt mehr als ein Drittel der SchulabgängerInnen in Übergangsmaßnahmen. Eine duale Berufsausbildung beginnen die jungen Erwachsenen im Schnitt mit 19,7 Jahren. Es fließen bundesweit etwa 4 Milliarden Euro in den Übergangsbereich, die Agentur für Arbeit allein hat in 2009 für berufsvorbereitende und ausbildungsfördernde Maßnahmen in Schleswig-Holstein insgesamt 136 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (allgemeine Maßnahmen 87,5 Mio. Euro, rehaspezifische Maßnahmen 48,5 Mio. Euro).

Aus bildungspolitischer, sozialpolitischer und volkswirtschaftlicher Perspektive ist klar, dass wir den Übergang Schule-Beruf anders gestalten müssen, denn dies stärkt die Schwachen in unserer Gesellschaft, führt zu größeren Teilhabechancen und letztlich auch zu Einsparungen bei den Transferleistungen.

Da es im Übergangsbereich Schule-Beruf kein Gesamtkonzept gibt und die Maßnahmen eher als temporäre Übergangsmaßnahmen verstanden werden, hat sich in den letzten Jahren ein unübersichtlicher Dschungel unterschiedlichster Maßnahmen mit einer Vielfalt von Trägern entwickelt.

Das wollen wir ändern!

Grünes Konzept – ein Ausbildungsplatz für jedeN

  1. die Umwandlung der unterschiedlichen Maßnahmen in ein transparentes, aufeinander abgestimmtes, anerkannt qualifizierendes System der beruflichen Bildung, in dem jeder Mensch das Recht auf einen Ausbildungsplatz und ggf. Förderung erhält, um eine Ausbildung erfolgreich zu beenden. Dies muss auch für Flüchtlinge gelten.

  2. die Umwandlung der verschiedenen berufsvorbereitenden Maßnahmen in überbetriebliche Ausbildungen oder in praktische Qualifizierungen, die bei einer späteren schulischen oder dualen Ausbildung anerkannt werden.

  3. die Umwandlung der einjährigen Berufsfachschule Typ I in ein Berufsqualifizierungsjahr, aber mit dem Anspruch einer verbindlichen Anrechnung auf die Ausbildungsdauer

  4. den Ausbau der Produktionsschulen nach dänischem Vorbild für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche mit Übergangsmöglichkeiten ins duale System. Produktionsschulen können an berufliche Schulen, insbesondere regionale Berufsbildungszentren, angeschlossen werden.

  5. durch eine Intensivierung der Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen  eine bessere Vorbereitung der Jugendlichen auf die Berufswelt.

  6. die Verstärkung des Personals zum Thema Berufswahl in den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen.

  7. die verpflichtende Verankerung des Themas Berufsorientierung in den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen.

  8. die Einführung eines verbindlichen Berufswahlpasses. Gemeint ist eine verbindliche, systematische Dokumentation der Berufsorientierung.

  9. eine am Bedarf der MigrantInnen orientierte Förderung.

  10. die Verankerung der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden wie beruflichen Schulen.

 

Hier ist der Beschluss als PDF-Download

 

 



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