Den kommunalen Finanzausgleich vom Kopf auf die Füße gestellt

Zum Änderungsantrag der Regierungskoalition am Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs erklären die kommunalpolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Kai Dolgner und Ines Strehlau, sowie Lars Harms, Vorsitzender der Abgeordneten des SSW:

Mit dem neuen ,,Gesetz zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs" wird die seit langem ungerechte Verteilung der Finanzmittel der Kommunen endlich vom Kopf auf die Füße gestellt und das Prinzip des Nachteilsausgleichs wieder in den Vordergrund gerückt. Wir schlagen nach Auswertung der umfangreichen Anhörungsverfahren im Ausschuss und der Diskussionen mit unseren Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, den kommunalen Landesverbänden und in den Wahlkreisen Änderungen am Regierungsentwurf vor, in denen wir Bedenken und Anregungen aufgenommen und systematische Unebenheiten in diesem komplexen System geglättet haben.

Dr. Kai Dolgner: Für die SPD-Fraktion stand besonders die Sicherung der Leistungsfähigkeit auch der steuerschwachen Kommunen im ländlichen Raum und die Ausstattung von ländlichen Zentralorten und Stadtrandkernen im Fokus. Mit der Erhöhung des Mindestgarantiebetrages bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen werden die ca. 150 ärmsten Gemeinden gegenüber dem Regierungsentwurf erheblich bessergestellt. Nach unserer Analyse wurde im Regierungsentwurf der Bedarf an Zentralitätsmitteln für die Ländlichen Zentralorte unterschätzt. Insgesamt haben alle zentralen Orte jetzt höhere Zuweisungen zur Erledigung ihrer Aufgaben als vor der Reform. Hierdurch wird der ländliche Raum gestärkt.

Ines Strehlau: Die Kommunen gewinnen durch das neue FAG Handlungsfreiräume. Es fließen nicht nur zusätzliche Landesmittel für Schulsozialarbeit ins System, es wird zudem eine flexible Verwendung der Zuweisungen für Ganztagsbetreuung von Schulkindern ermöglicht. Zukünftig können die Kommunen aus diesen Mitteln neben Horten auch Betreuungsangebote an Ganztagsschulen finanzieren und ein ganzheitliches Betreuungskonzept entwickeln. Damit wird eine Forderung der Kommunen aus den Anhörungen erfüllt.

Lars Harms: Für den SSW war es wichtig, dass das Land zusätzliche Mittel für Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenbau, ÖPNV oder Breitbandausbau zur Verfügung stellt. Hierfür sind jetzt 11,5 Mio. vorgesehen, die durch das neue Gesetz verteilt werden. Weiter ist im neuen Gesetz nunmehr festgelegt, dass die dänischen Schulen bei der Förderung der Schulsozialarbeit angemessen berücksichtigt, also mit öffentlichen Schulen gleichbehandelt werden. Für den SSW ist das neue FAG somit ein rundherum gelungenes Gesetz, weil es endlich die wirklichen finanziellen Notwendigkeiten der kommunalen Ebene abbildet.

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